Erzbischof Boemund von Trier gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Die Zollern erwerben Emskirchen von den Seckendorffern.
Die Witwe des Nürnberger Burggrafen Johann II. kauft das Gut Emskirchen von Fritz von Seckendorff.
Graf Johann von Nassau verkauft die Hofmark Heroldsberg an die Burggrafen von Nürnberg. Es wird ein Amt und ein Gericht genannt.
Burgwindheim wird von Kaiser Karl IV. (HRR) zum Markt erhoben und erhält die Erlaubnis, Wochen- und Jahrmarkt sowie das Messrecht auszurichten. Der Wochenmarkt findet mittwochs statt, der Jahrmarkt an Jakobi (25. Juli).
Der Herrschaft in Weiltingen geht an die Herren von Seckendorff-Aberdar über.
Dietz III. von Thüngen erwirbt von den Johannitern Besitz in Büchold. Darunter fällt auch das dortige Haus (im Sinne einer Burg) in der Höhe von 10.650 Pfund Heller. Dieser Besitz wird thüngensches Eigengut.
Gottfried von Hohenlohe verpflichtet sich, die ihm von Bischof Albrecht verpfändeten Höfe in Herrnsheim und Euerhausen dem Stift für 130 Pfund Heller wieder auszulösen.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem Wirich II. von Treuchtlingen das Marktrecht für das bisherige Dorf. Vier Jahrmärkte und ein wöchentlicher Markttag dürfen abgehalten werden. Treuchtlingen erhält zudem die Erlaubnis, eine Marktbefestigung zu errichten.
Bischof Albrecht von Würzburg verpfändet Gottfried von Hohenlohe einen Stiftshof in Herrnsheim, der jährlich 12 Malter Korn und 10 Malter Haber einbringt. Der Hof war zuvor von Bischof Otto von Würzburg an den Ritter Walther von Gnodstadt verpfändet worden. Danach löste ihn Konrad Zulichsheim aus.