Der Markgraf Albrecht I. von Ansbach und Kulmbach verleiht dem Bürgermeister und Rat von Plech sowie 21 weiteren Personen auf ewige Zeiten das Recht zum Betreiben von Eisenbergwerken im Bezirk des Plecher Gerichtes.
Niklas III. Muffel erwirbt auch die zweite Hälfte Ermreuths. Ermreuth befindet sich bis 1549 im Besitz der Familie Muffel.
Der Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) ist für den kostspieligen Neubau der Burg Sandsee bei Pleinfeld und des lädierten Wartturms zuständig. Drei noch vorhandene Wappensteine mit den Jahren 1464, 1466 und 1467 legen Zeugnis von den umfassenden Baumaßnahmen ab.
Otto II. erkennt in einem Vertrag die böhmischen Ansprüche von Neuböhmen an und nimmt u. a. Auerbach vom Böhmenkönig zu Lehen. Auerbach ist somit böhmisches Lehen. Nach dem Tod Ottos 1499 fällt sein Land und damit Auerbach mit Amberg als Hauptstadt an die Kurzpfalz zurück.
Michael Willing ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Abt Erhard von Banz und Ritter Heinrich von Schaumberg zum Haug vermitteln zwischen dem Abt Niclas zu Veilsdorf und dem Kloster Theres eine Verpfändung der Güter zu Trappstadt für 190 Gulden auf Wiederlösung. Hier werden erstmals Trappstädter Güter in einen Zusammenhang mit den Klöstern Veilsdorf und Theres gebracht, wie sie sich später in der Ganerbengemeinschaft finden.
Die Markgrafen Friedrich und Siegmund sind Pfandinhaber von Aufkirchen.
Die Ausübung der Herrschaft in Wendelstein wird weder real noch ideell, sondern zeitlich aufgeteilt. Als örtlicher Vertreter der Landesherrschaft fungiert der Richter, der jeweils im Turnus auf ein Jahr von Brandenburg und auf drei Jahre von Nürnberg gesetzt wird.
Mönchberg wird vom Erzbistum Mainz an Haman Echter von Mespelbrunn für 1420 Gulden verpfändet.
Die Brüder Friedrich, Pankratz und Martin von Redwitz lassen sich vom Reich mit ihrem Besitz in Küps belehnen. Im Jahr 1495 wird der Blutbann hinzugefügt, der angeblich von niemandem beansprucht werde. Dieser Anspruch lässt sich aber gegen die bambergischen Zentämter nicht durchsetzen. Dies hat zur Folge, dass es zumindest unter Martin und seinen Nachkommen nicht mehr zu einer Belehnungen durch das Reich kommt.