Das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth übt im Schultheißenamt Marktbergel die ungeteilte Fraiß über Binzwangen, Cadolzhofen, Hohenau, Oberhegenau, Stettberg und Unterhegenau aus.
Ludwigschorgast ist Sitz eines Halsgerichts und ist dem Bamberger Zentamt Marktschorgast zugeordnet. Die grundherrliche Verwaltung unterliegt dem Kastenamt in Stadtsteinach. Es gibt eine katholische Pfarrei (Landkapitel Stadtsteinach, Diözese Bamberg) so wie ein Wirtshaus mit Braurecht und eine Schule.
Markgraf Alexander von Brandenburg-Ansbach tritt seine Fürstentümer an seinen Vetter, König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, ab. Roßtal wird damit preußisch.
Der letzte kinderlose Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth überschreibt seine Markgraftümer dem König von Preußen, der somit Landesherr über Berolzheim wird.
Kinding erhält durch den letzten Eichstätter Fürstbischof Joseph Graf (von Stubenberg) das Marktrecht.
Oberkotzau wird unter Christian Wilhelm II. Freiherr von Kotzau und seinem Vetter Georg Albrecht August Freiherr von Kotzau aufgeteilt.
Laut der Gemeinderechnung verteilen sich die Ipsheimer Anwesen auf die Herrschaften Hoheneck (= brandenburgisch-bayreuthisch) mit 13 bäuerlichen und 14 häckerlichen, acht pfarrlehnbare bäuerliche Anwesen, 17 Mayische Anwesen, 11 bäuerliche und fünf häckerliche hoheneckisch-seckendorffsche Anwesen, vier bäuerliche und 13 häckerliche Anwesen des Vogteiamtes Birkenfeld, vier bäuerliche und ein häckerliches Anwesen der Reichstadt Rothenburg, ein dem Kastenamt Kühlsheim lehnbares Anwesen und ein Pfarrlehen von Diespeck. Insgesamt gibt es also 92 Anwesen.
Dem Zapfendorfer Vogt sind sogenannte steuerbare Untertanen in den Orten Zapfendorf, Unterleiterbach, Reuth, Roth, Peusenhof, Sassendorf, Oberküps, Oberbrunn, Lauf, Freudeneck und Ebensfeld unterstellt, insgesamt 261 Haushalte.
Die über vierhundertjährige Herrschaft der Herren von Geuder endet. Durch den preußischen Minister Hardenberg werden der freien reichslehenbaren Hofmark ihre althergebrachten Rechte entzogen, der Ort okkupiert und unter preußische Verwaltung gestellt.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.