Ein Sifridus de Sowensheim taucht auf. Er ist der erste gesicherte Vorfahre der Familie Seinsheim-Schwarzenberger.
Graf Sigfrid von Orlamünde bestätigt dem Kloster Langheim die Güter zu Gemünd und Rod.
Helmbold von Gemünd ist Grundherr von Gemünda.
Das Kloster Michelfeld verzichtet auf alle Rechte über den Markt Auerbach und die Pfarrei Auerbach zugunsten des Bamberger Bischofs. Das Kloster behält jedoch das Patronatsrecht über die Kirche. Auch Welluck gehört wahrscheinlich bereits zu den Auerbacher Pfarrorten.
Seit dem Übergang Auerbachs an den Bamberger Bischof Otto II. (von Andechs), gehört Auerbach zunächst zum bambergischen Amt Velden, später zur bambergischen Amtsburg Neuhaus-Veldenstein.
Die Grafen von Sulzbach besitzen als Inhaber des bambergischen Truchsessenamtes das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach.
Mit dem Aussterben der Grafen von Sulzbach gelangt das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach an die Hohenstaufen.
In einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. Barbarossa (HRR) wird Aufkirchen ("burgum Ufkirchin") erstmals urkundlich erwähnt. Darin überschreibt er der Braut, Berengaria von Kastilien, seines Sohnes Kunrad, Herzog von Rothenburg, staufische Güter.
Graf Friedrich von Vrensdorf verpfändet die Vogtei in "Greuza" gegen 40 Mark in Gold an den Bischof zu Bamberg und löst diese nicht mehr aus.
Die Burggrafen von Nürnberg kommen durch Erbe von den Babenbergern in den Besitz der oberen Zenn, darunter auch Obernzenn.