Die Burggrafen von Nürnberg kommen durch Erbe von den Babenbergern in den Besitz der oberen Zenn, darunter auch Obernzenn.
Wallenfels fällt an das Bistum Bamberg. Bischof Otto II. (von Andechs) macht es selbstständig und überträgt es als bischöfliches Lehen seinem Neffen Berthold von Meranien.
Der Bamberger Bischof ist Landesherr des Wilden-Rodachgebietes.
Das Herzogtum Rothenburg und damit auch Aufkirchen kommt an Philipp von Hohenstaufen.
In einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. (HRR) wird eine Vogtei in Marktsteft erstmals erwähnt, die von König Philipp von Schwaben an das Bistum Würzburg übergeben wird.
Ulrich von Töging wird als bischöflicher Ministeriale bezeichnet. Später haben die Töginger das Schenkenamt bei den Grafen von Hirschberg und bezeichnen sich deshalb ab 1245 an "Schenken von Töging". Ihre Besitzungen sind zum Teil eigen, zum größeren Teil aber Lehen.
Der Schultheiß fungiert in Randersacker als örtlicher Repräsentant des Würzburger Bischofs.
Randersacker untersteht dem Würzburger Domprobst und dem Domkapitel. Als Herren und Gebieter sind sie zu Einnahme von Steuern und Zehnten berechtigt.
Die Grafen von Henneberg sind Ortsherren, Inhaber der Burg "Nordeche" und des Zentgerichts Marktsteinach.
Die Burggrafen von Nürnberg bauen in Obern- und Unternzenn Wasserburgen, die sie mit den Herren von Seckendorf als ihre Dienstmannen besetzen.