Heiligenstadt gehört zum freien Besitz der Herren von Streitberg.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Die Grafen von Wertheim erwirken die Verleihung des Gelnhäuser Stadtrechts für Schweinberg durch König Wenzel IV. Der Versuch, Schweinberg aufzuwerten, läuft allerdings ins Leere, das Privilieg kann nicht ausgenützt werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Umsetzung des Privilegs durch die Gemeinde selbst, auch die Grafen forcieren diese Entwicklung offenbar nicht weiter.
Schweinberg kommt eher in eine periphere Lage in der Machtpolitik des Grafenhauses, da es immer wieder als Wittum für Wertheimer Gräfinnen angewiesen wird.
Der Bischof darf als Geistlicher die Blut- und Hochgerichtsbarkeit nicht ausüben. Er muss sich daher die Oberhoheit mit einem weltlichen Beauftragten teilen. In Plech sind das erst die Grafen von Sulzbach, später die Staufer und die Wittelsbacher.
Treuchtlingen wird brandenburgisch. Die markgräfliche Regierung in Ansbach bestimmt im Jahr 1717 den Wegfall der Eisenhüte im Treuchtlinger Wappen (Zeichen der Pappenheimer). Der Ort solle nur noch "in blauem Felde einen goldenen Leoparden oder Fuchs führen".
Als Erbe der Herren von Hohenlohe-Brauneck erhält Burggraf Johann von Nürnberg auf Geheiß König Wenzels IV. Obernbreit.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Heilsbronn, Virnsberg und Ansbach, davor auch Würzburg, sind zu jener Zeit wohl die auswärtigen Lehensherren im burggräflichen Reichslehen Lenkersheim, das damals auch als ehemalige Hofmark bezeichnet wird.
Die dem Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg als Lehen verpflichtete ehemalige Reichsstadt Lenkersheim kristallisiert sich als Besitzschwerpunkt der Familie von Seckendorff heraus. Diese Familie ist das umfang- und besitzreichste Niederadelsgeschlecht in Franken.