Die Grafen von Andechs haben die Gerichtshoheit über den Komplex Marktschorgast.
Randersacker befindet sich im unmittelbaren fürstbischöflichen Besitz.
Die Freiherren von Pölnitz treten erstmals in Aschbach auf.
Die Propstei Tulba hat in Schondra ihren eigenen Schultheiß.
Der Bischof darf als Geistlicher die Blut- und Hochgerichtsbarkeit nicht ausüben. Er muss sich daher die Oberhoheit mit einem weltlichen Beauftragten teilen. In Plech sind das erst die Grafen von Sulzbach, später die Staufer und die Wittelsbacher.
Das uralte, vornehme Edelgeschlecht der Familie Nothaft hat viele Reichslehen, so auch in Thierstein ab 1180. Die Nothafte nennen sich nach ihrem Stammsitz von Wildstein. Daher fehlen wahrscheinlich frühere urkundliche Erwähnungen in Bezug auf Thierstein, obwohl sie auch hier Besitzungen hatten.
Wiesentheid liegt an der Nordgrenze des ehemaligen ostfränkischen "Iffgaus", der etwa das Gebiet zwischen Marktbreit, Scheinfeld und dem Fluss Schwarzach umschließt. Die Güter und Liegenschaften in diesem Teil des Iffgaus teilen sich das Hochstift Würzburg, die Abtei Schwarzach und namentlich das Herrengeschlecht der Mattonen, als deren Nachfolger die Reichsgrafen von Castell gegen Ende des 11. Jahrhunderts bekannt werden.
Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Noch im 12. Jahrhundert scheint Ipsheim ein Reichsdorf gewesen zu sein. Dafür spricht, dass sich am 5.7.1200 Cunradus von Ibitsheim (= Ippetesstein) mit zehn Bauern aus anderen Dörfern unter den Schutz des Königs begibt.
Durch die Nennung der "Schweinfurter Hueb" kann festgemacht werden, dass sich Zapfendorf von Anfang an in der Hand der Schweinfurter Grafen befindet.