Leonhard Steimann ist öttingischer Amtmann in Aufkirchen.
Die von Öttingen erheben Klage beim schwäbischen Bundesgericht gegen Brandenburg wegen des Halsgerichtes zu Aufkirchen.
Die Hälfte von Büchold, die zuvor an Konrad von Hutten verpfändet worden war, wird von Siegmund III. von Thüngen ausgelöst. Die von den Thüngen in Büchold erzielten Einkünfte werden in einer Urkunde vom 21. Dezember 1509 festgehalten.
Der Bamberger Bischof Georg III. Schenk (von Limpurg) verschreibt Schloss, Markt und Amt Wachenroth Christoph von Wiesenthau, sein Nachfolger war Moritz von Wiesenthau. Zwischen den Jahren 1520 und 1522 erbaut dieser das Schloss Wachenroth.
Asmus von der Thann bringt weitere Teile Nordheims v. d. Rhön in seinen Besitz, die er von den Brüdern Geis, Balthasar und Kilian von Bastheim kauft. Die drei Güter waren zuvor Eigenbesitz der Bastheim. Zwei Eigengüter erwirbt er von Philipp von Stein zu Ostheim.
Der Markgraf geht rechtlich gegen Öttingen wegen des Halsgerichtes in Aufkirchen beim Reichskammergericht vor. Er legt dar, dass dieses Recht bereits dem Vogtamt Hohentrüdingen zustand, ehe Aufkirchen in öttingische Hände gekommen war.
Stephan Muffel v. Ermreuth zieht sich aus Eschenau zurück und überlässt seinen Anteil seinem Bruder Claus Muffel. Zugleich übernimmt Jakob Muffel den ersten Halbteil und überlässt den zweiten Halbteil an Eschenau, den die Muffel v. Eschenau auf Eckenheid seit 1382 besessen hatten, seinem Vetter Claus Muffel.
Claus Muffel verbietet seinen Untertanen weiterhin, Steuern an Nürnberg zu entrichten, da er, wie alle Muffel v. Ermreuth, das Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben hatte. (Die Stadt darf nur Steuern von den Untertanen ihrer Bürger erheben.)
Der Bamberger Bischof Georg III. Schenk (von Limpurg) verschreibt das Schloss, Amt und Markt Wachenroth mit Zugehörungen an Christoph von Schaumburg zu Lisberg.
Nachdem die Herren zu Schwarzenberg 1503 das Patronatsrecht über die Kirche in Geiselwind erhalten hatten, führen sie nun die Reformation ein.