Am Ganerbentag (7. - 11. März) wird der Beschluss gefasst, zur evangelischen Konfession zu wechseln. Das Rothenberger Land - damit auch Schnaittach - wird für die nächsten 100 Jahre zu einem lutherischen Territorium.
Die Reformation erfasst Mitwitz. Obwohl die späteren Herren von Mitwitz, die Würtzburger, Mitte des 17. Jahrhunderts wieder die katholische Konfession annehmen bleibt die Pfarrei lutherisch.
Graf Berthold von Henneberg zieht sich aus Euerdorf zurück. Würzburg erwirbt die Hälfte des Gemeindebesitzes.
Im Zuge der Säkularisation des Klosters Heilsbronn fällt der Ort mit dem bedeutsamen Kornmarkt 1533 im Ganzen Ansbach zu, welches bereits zuvor umfassende Rechte in Ammerndorf besaß.
Friedrich von Lidwach, markgräflicher Amtmann zu Schwabach, entschließt sich, Titting zu verkaufen. Er bietet es den Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp von Neuburg an. Als Unterhändler und zugleich Geldgeber der beiden Brüder fungiert Simon Jud von Schwabach. Nachdem seit 17.3.1534 verhandelt wurde, kommt am 3.1.1535 der Kauf zustande.
In einem Brief an Markgraf Georg den Frommen beschreibt Pfarrer Andreas Schrotzberger die Zustände zur Zeit der Reformation in Berolzheim. Demnach gehört die untere Kirche in Berolzheim dem Domstift Eichstätt. Der Pfarrer der unteren Kirche hielte sich bei den Zeremonien an den päpstlichen Brauch und würde seiner Gemeinde das Abendmahl in beiderlei Gestalt verweigern, was scheinbar zu großem Unmut unter den Gemeindemitgliedern führt. Infolgedessen hätten sie ihn, den Pfarrer der oberen Kirche, gebeten, ihnen die Sakramente zu spenden, was er schwerlich hätte verweigern können.
Im Ansbacher Saalbuch werden 17 verschiedenen Grundherren für Kleinlangheim genannt. Darunter sind die größten die Markgrafschaft Ansbach, das Kloster Ebrach, der Deutsche Orden in Würzburg und die Grafen von Castell, die inzwischen wieder Besitzungen im Ort erlangt haben.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Die Jagdgrenze (Wildbann) in Baudenbach, die immer wieder auf Grund von Streitigkeiten zwischen den Schwarzenbergern und dem Markgrafen ist, wird 1536 wie folgt festgelegt: "In dem ganzen Bezirk Baudenbach gegen Münchsteinach und dann den Weg von Münchsteinach und ferner die Weisach hinab bis Traishöfstatt; was rechter Seite liegt (östlich), soll dem Markgrafen Jagd und Wildbann zustehen; was linker Seite ist (westlich), dem Schwarzenberger (...)."
Zur Verwaltung der neuerworbenen Herrschaft setzt Pfalz-Neuburg zunächst einen Richter und später auch einen Pfleger in Titting ein.