Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Sigismund I. (ab 1507 König von Polen) verleiht der Familie Muffel den Blutbann über Ermreuth. Da dieses Recht den Gutsherren von Ermreuth immer wieder vom Bistum Bamberg und der Hofmark Neunkirchen streitig gemacht wird, wird die Blutgerichtsbarkeit im Jahr 1565 durch den König von Polen Sigismund II. August bestätigt und der Familie von Künßberg nochmals im Jahr 1801 verliehen.
In einem Vertrag einigen sich der Würzburger Bischof Lorenz (von Bibra) und das Stift Würzburg mit den Brüdern Anton, Matern und Albrecht von Vestenberg über die Grenzen des zur Burg Haslach gehörigen Wildbanns.
Baudenbach kauft vom Münchsteinacher Abt Christoph von Hirschaid das Recht der Schafhut (auch "Schaftrieb" genannt). Damit erhält Baudenbach das Recht, auch über die Gemeindegrenze hinaus, Schafe zu hüten. Die Hutgrenze stimmt dabei nicht mit der Gemeindegrenze überein (Kennzeichnung durch sogenannte Hutsteine).
Die Jagdgrenze (Wildbann) in Baudenbach, die immer wieder auf Grund von Streitigkeiten zwischen den Schwarzenbergern und dem Markgrafen ist, wird 1536 wie folgt festgelegt: "In dem ganzen Bezirk Baudenbach gegen Münchsteinach und dann den Weg von Münchsteinach und ferner die Weisach hinab bis Traishöfstatt; was rechter Seite liegt (östlich), soll dem Markgrafen Jagd und Wildbann zustehen; was linker Seite ist (westlich), dem Schwarzenberger (...)."
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt Hans Christoph, Hans Siegmund und Hans Caspar von Absberg alle ihre Privilegien, darunter auch Geleit- und Asylrecht zu Schloss und Markt Absberg.
Vermutlich erhält Einersheim durch Schenk Carol von Limpurg das Marktrecht. Es liegen jedoch weder eine Urkunde über die Verleihung des Marktrechtes noch eine amtliche Beschreibung des Wappens vor.
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt den Bürgern von Aufkirchen das Privilegium König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) von 1323, die Reichssteuer von 80 Pfund Heller betreffend und gibt ihnen einen neuen Wappenbrief.
Hans Wolf von Knöringen erhält vom Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach für seine treuen Dienste als Statthalter und Regent in Weiltingen den hohen und niederen Wildbann (= die gesamte Jagdgerechtigkeit).