Absberg ist Sitz eines Vogtamtes des Deutschen Ordens, das der Kommende Ellingen untersteht.
Es gibt verschiedene Ämter in Marktschorgast zur Kontrolle des wirtschaftlichen Lebens: Der Gerichtsschreiber, der Gerichtsknecht, der Fischmeister, der Bier- und Fischsetzer, ein Kesselmeister für das Brauhaus und der Gemeindehirten für das Großvieh.
In Sommerhausen werden jährlich ein Vor- und ein Nachgericht sowie drei Hochgerichte abgehalten.
Die folgenden Dörfer gehören in Fraisch und Halsgericht nach Schwand: Meckenlohe, Dürrenhembach, Sperberslohe, Leerstetten, Rednitzhembach, Mittelhembach, Furth und Harm. Außerdem hat die hohenzollersche Herrschaft dort die hohe und niedere Obrigkeit.
Regelungen und Verhaltensbefehle regeln das Zusammenleben in Burghaslach. Erste Überlieferungen finden sich im Burgfrieden von 1426 und im zweiten Zentgerichtsbuch von 1523. Insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg muss eine neue Ordnung erlassen werden.
Seinsheim ist Sitz der Zent Wässerndorf, zu der auch die schwarzenbergischen Orte Bullenheim, Hüttenheim, Herrnsheim, Iffigheim, Wässerndorf und Weigenheim gehören.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Der Ort besitzt eine ständige Bürgervertretung mit einem Schultheiß an der Spitze.
Mit Zentgraf Creis wird erstmals ein Zentgraf in Bürgstadt fassbar.
Nach dem Tod Konradins gelangt das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach als staufisches Familiengut an die bayerischen Herzöge. Sie werden schließlich die alleinigen Besitzer der "advocatia" Auerbach, da der Bischof im Lauf des Mittelalters kontinuierlich die Kontrolle über die Bamberger Grundherrschaft verliert.