Der zum Hochgericht Rothenkirchen gehörige Galgenberg befindet sich nördlich der Ortschaft.
Das Halsgericht Marktbergels ist seinem Wesen nach eine Zent.
Der Gerichtsplatz des Bürgstädter Zentgerichts ist der Miltenberger Engelsplatz, welcher in der Nähe der Miltenberger Stadtmauer liegt. Der Zentgalgen und somit der Hinrichtungsplatz liegt in der Nähe des Waldes an der Straße Richtung Eichenbühl.
Durch die Etablierung der unmittelbar Würzburg unterstehenden Zehnt Schlüsselfeld aus dem dortigen Vogteiamt geht der Einfluss der Zehnt Burghaslach im Gebiet nördlich der Reichen Ebrach verloren.
Die Propstei Tulba hat in Schondra ihren eigenen Schultheiß.
Im Schöffengericht Retzbachs werden nur Fälle des zivilen Rechts verhandelt. Peinliche Gerichtsverfahren, die Strafen an Leib und Leben nach sich ziehen, werden von der Karlstädter Zent verhandelt.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Seit der Marktrechtsverleihung ist ein Rat in Treuchtlingen anzunehmen. Im Jahr 1439 wird ein Bürgermeister genannt.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges leben nur noch ca. 50 Untertanen der Markgrafen von Ansbach in Treuchtlingen, zusätzlich sechs herrschaftliche Angestellte: Der Amtsverweser, der Schulmeister, der Förster und ein Schütze, der Amtsknecht und der Torwart, sechs Juden und fünf Untermieter. 21 Höfe stehen leer und verlassen.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.