Der Bürgerrat in Emskirchen besteht aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister, dem Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten.
Burgwindheim gehört zum Würzburger Hochgerichtsbezirk Oberschwarzach und ist Sitz einer Pfarrei (Klosterpfarrei des Klosters Ebrach). Ein Schloss (Eigentum des Klosters), ein Pfarrhaus, zwei Wirtshäuser mit Brauhäusern, ein Posthaus, eine Zollstätte, zwei Schmieden, zwei Mühlen, eine Schule, eine Ziegelhütte und eine Badstube sind nachgewiesen.
In der Burg Gößweinstein lebt nur noch der Vogt. Der Amtmann lebt nun im Unteren Schloss.
Der Galgen in Stammbach dient lediglich als Hoheitszeichen, da die schweren Verbrechen werden in Kulmbach abgeurteilt.
Der Bischof darf als Geistlicher die Blut- und Hochgerichtsbarkeit nicht ausüben. Er muss sich daher die Oberhoheit mit einem weltlichen Beauftragten teilen. In Plech sind das erst die Grafen von Sulzbach, später die Staufer und die Wittelsbacher.
Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Gaimersheim gehört verwaltungsmäßig zum Landgericht Vohburg und wird dann dem Landgericht Ingolstadt unterstellt.
Seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges führt Euerdorf ein Siegel. Der Inhalt des Wappens weist auf die frühere Bedeutung der Gemeinde als Weinort hin.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Das Schloss in Lonnerstadt dient bis dahin der Stadt Nürnberg bzw. deren "Landalmosenamt" als eine Art Amtsbau, worauf heute noch ein über dem Portal befindliches Wappen hindeutet. Es beherbergt bei besonderen Anlässen die Vertreter der Nürnberger Obrigkeit, wird aber vor allem von dem almosischen Vogt als Wohnung und Dienststätte benutzt.