Der Truhendinger Graf Friedrich und seine Frau Agnes verkaufen ihre Güter zu Marktbergel samt Gericht und Zoll an Konrad Esel von Illesheim und dessen Brüder Friedrich und Heinrich.
Für Auerbach wird erstmals ein Richter urkundlich genannt, wenn auch nicht namentlich. Der Richter wird, ebenso wie der Pfleger oder Amtmann, vom Landesherrn bestellt. In den folgenden Jahrhunderten wird der Richter teils aus dem niederen Adel des Fürstentums, teils aus dem gehobenen Bürgertum der Stadt genommen. Der Richter hat den Vorsitz im Stadtgericht (Niedergericht, das zuständig für kleinere Vergehen ist).
Die Zent Burghaslach wird im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. (von Hohenlohe) das erste Mal urkundlich erwähnt. Laut dieser Urkunde befindet sich Burghaslach im direkten Besitz der von Vestenberg.
Graf Ludwig der Jüngere von Rieneck erhält die Zent Retzbach vom Würzburger Bischof Gottfried III. (von Hohenlohe) als Lehen.
Heinrich Thobritsch ist urkundlich als Amtmann in Dürrwangen belegt.
Der Amtstitel "Zentgraf" wird wohl zum Familiennamen, denn ein "Cunradus Centgrave von Retzstat", der die halbe Retzbacher Zent innehat, taucht auf.
Die Grafen von Wertheim setzen einen gräflichen Vogt in Schweinberg ein. In der Folge wird die Vogtei zu einem wertheimischen Amt mit Sitz auf der Burg ausgebaut. Zur Herrschaft gehören die Orte Waldstetten, Pülfringen, Gissigheim, Königheim, Weikerstetten, Steinbach und Hardheim.
Die Grafen von Öttingen üben das Landgericht in Weiltingen aus. Beim Verkauf der Herrschaft 1363 an Hans von Seckendorff-Aberdar behalten sich die Grafen weiterhin vor, die Hohe Gerichtsbarkeit in Weiltingen abzuhalten, da dieses Recht mit dem Grafenamt des Riesgaues einhergeht.
Heinrich Thobritsch ist als Amtmann in Dürrwangen belegt.
Sigfried der Burberger stellt einen Übergabebrief über den Kirchensatz in Aufkirchen aus. Es wird insbesondere auf das weltliche und geistliche Gericht verzichtet.