Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Aus Gerichtsbriefen aus dieser Zeit geht hervor, dass die Herrschaft Arnsberg neben dem kaiserlichen Landgericht Hirschberg ein eigenes Gericht besitzt, dessen Hauptaufgabe das Siegeln von Urkunden ist. Es ist aber auch zur Aburteilung leichterer Fälle befugt.
König Ruprecht III. verleiht Stefan von Absberg Halsgericht und Freiung zu Absberg.
Die Grafen von Wertheim haben die Zentgerichtsbarkeit und das Schloss Remlingen ist der Gerichtssitz für alle zur Zent Remlingen gehörenden Ortschaften.
Kasendorf besitzt ein burggräfliches Amt.
Nach der Übernahme des Gebiets durch Johann III. wird dem Amt Böheimstein unter anderem das Richteramt Plech untergeordnet.
Mit der Übernahme der Landesherrlichkeit durch die Herren von Thüngen geht auch die hohe Gerichtsbarkeit in Burgsinn von Würzburg auf sie über, die durch das sogenannte Zentgericht ausgeübt wird. Burgsinn hat kein eigenes Zentgericht. Das zuständige Zentgericht befindet sich in Mittelsinn, die Leitung hält jedoch der Inhaber des Schlosses zu Burgsinn. Das Gefängnis des Gerichtes befindet sich in Burgsinn im "Unteren Tor". Das Dorfgericht in Burgsinn spricht Recht in der Gemeinde.