Nach anfänglicher Uneinigkeit, welche Straftaten in Euerdorf an der Zent Aura-Trimberg verhandelt werden sollen, wird festgelegt, dass Euerdorf in allen Zentfällen nach Aura gehen müsse.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.
Berolzheim gehört zum markgräflichen Oberamt Hohentrüdingen. Im Jahr 1404 wird das Amt Hohentrüdingen mit Heidenheim dem Burggrafen von Nürnberg durch Kauf als volles Eigentum überlassen. Damit geht die Landeshoheit auf die Burggrafen, spätere Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, über. Die Herrschaft Hohentrüdingen war bereits seit 1353 an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.
Aus Gerichtsbriefen aus dieser Zeit geht hervor, dass die Herrschaft Arnsberg neben dem kaiserlichen Landgericht Hirschberg ein eigenes Gericht besitzt, dessen Hauptaufgabe das Siegeln von Urkunden ist. Es ist aber auch zur Aburteilung leichterer Fälle befugt.
König Ruprecht III. verleiht Stefan von Absberg Halsgericht und Freiung zu Absberg.
Die Grafen von Wertheim haben die Zentgerichtsbarkeit und das Schloss Remlingen ist der Gerichtssitz für alle zur Zent Remlingen gehörenden Ortschaften.
Kasendorf besitzt ein burggräfliches Amt.
Nach der Übernahme des Gebiets durch Johann III. wird dem Amt Böheimstein unter anderem das Richteramt Plech untergeordnet.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.