Prölsdorf ist Gerichtsort.
Herzog Ludwig von Bayern hat in Gaimersheim die Vogteirechte und damit das Gericht inne. Er setzt einen Richter ein und unterhält am Ort einen Amtmann. Ursprüngliche Grundherrschaft besitzt er jedoch nicht.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Aus Gerichtsbriefen aus dieser Zeit geht hervor, dass die Herrschaft Arnsberg neben dem kaiserlichen Landgericht Hirschberg ein eigenes Gericht besitzt, dessen Hauptaufgabe das Siegeln von Urkunden ist. Es ist aber auch zur Aburteilung leichterer Fälle befugt.
König Ruprecht III. verleiht Stefan von Absberg Halsgericht und Freiung zu Absberg.
Die Grafen von Wertheim haben die Zentgerichtsbarkeit und das Schloss Remlingen ist der Gerichtssitz für alle zur Zent Remlingen gehörenden Ortschaften.
Kasendorf besitzt ein burggräfliches Amt.
Nach der Übernahme des Gebiets durch Johann III. wird dem Amt Böheimstein unter anderem das Richteramt Plech untergeordnet.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.