Mit der Übernahme der Landesherrlichkeit durch die Herren von Thüngen geht auch die hohe Gerichtsbarkeit in Burgsinn von Würzburg auf sie über, die durch das sogenannte Zentgericht ausgeübt wird. Burgsinn hat kein eigenes Zentgericht. Das zuständige Zentgericht befindet sich in Mittelsinn, die Leitung hält jedoch der Inhaber des Schlosses zu Burgsinn. Das Gefängnis des Gerichtes befindet sich in Burgsinn im "Unteren Tor". Das Dorfgericht in Burgsinn spricht Recht in der Gemeinde.
Ein Schultheiß in Stammbach wird erwähnt.
Bischof Johann I. von Würzburg und die Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. zu Nürnberg setzen den Amtmann und den Schreiber von Colmberg als Verteiler der im Krieg gegen die Reichsstadt Rothenburg gemeinsam gewonnene Beute ein.
Die Zent Frammersbach wird durch einen Vertrag zwischen den Grafen von Rieneck und den Grafen von Hanau wieder eingerichtet. Der Vertrag legt das Vorgehen zur Beilegung ihrer Grenzstreitigkeiten fest.
Die Brüder Eberhard und Albrecht von Maßbach kaufen das Schloss in Maßbach mit seinem Zent- und Dorfgericht und allen Zugehörungen um 2000 rheinische Gulden von dem Fürsten Wilhelm von Henneberg-Schleusingen. Wilhelm bleibt aber trotzdem der Lehensherr.
Durch einen Schiedsspruch durch den Freisinger Bischof Berchthold und den Nürnberger Burggrafen Friedrich wird der Streit zwischen Herzog Stephan III. und den Herzögen Ernst und Wilhelm bezüglich der Verpfändung des Gerichts Gaimersheim an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger zu Gunsten letzterer entschieden.
Im "Weisthum von Helbingstatt" des Grafen Johann II. von Wertheim wird das Recht der Holzkirchener Pröbste festgehalten, für Helmstadt einen "schweigenden Schultheißen" zu bestellen. Damit ist belegt, dass die Grafen von Wertheim als Vogteiherren die niedere Gerichtsbarkeit besaßen.
Die Grenze des Halsgerichts Roßtal und des Pfarrsprengels Roßtal umfasst Ammerndorf, Banderbach, Buchschwabach, Buttendorf, Clarsbach, Defersdorf, Egersdorf, Großhabersdorf, Regelsbach, Vincenzenbronn, Wachendorf, Weitersdorf.
Der Roßtaler Halsgerichtsbezirk umfasst 64 Orte.
Im Würzburger Zentgrafenbuch wird erstmals ein Zentgraf (Richter) namens Herrmann Wolf für Burghaslach urkundlich erwähnt.