Der Keller in Euerdorf hält ein Dorfgericht in Herrnsheim ab, das über Schmach, Schulden und Feldschäden im Amt Trimberg verhandelt.
Kreuzwertheim führt mit der Stadt Wertheim ein gemeinsames Wappen: Es zeigt einen halben schwarzen Adler auf goldenem Grund, darunter drei silberne Rosen auf blauem Grund.
Das Pflegamt Arberg umfasst die Orte Arberg, Ornbau, Gern, Obermühl, Waffenmühle, Wiesethbruck, Kemmathen, Goldbühl, Georgenhaag, Gothendorf, Oberschönau, Unterschönau, Taugenroth, Mörsach, Großlellenfeld, Höhberg, Oberhambach, Röttenbach, Mörlach und Oberndorf.
Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Das Arnsberger Gericht büßt im Laufe der Zeit mehr und mehr an Bedeutung ein und wird schließlich Ende des 16. Jahrhunderts vollständig dem Kipfenberger Gericht angegliedert.
In Retzbach wohnen ungefähr 50 Lutheraner, im Rat sitzen vier davon.
Die Pleinfelder Ehaftordnung (Grundstein ländlicher Rechtssicherheit) entsteht im 16. Jahrhundert. In den Jahren 1512 und 1566 wird sie überarbeitet.
Das Halsgericht in Dürrwangen besteht aus dem Vogt als Vorsitzenden und zehn bis zwölf Marktbrüdern aus Dürrwangen als Schöffen.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
Die Zent Mönchberg ist seit dem 16. Jh. mit anderen Zenten im Oberamt Miltenberg zusammengeschlossen.