Nach einigen Streitigkeiten zwischen dem Markgraf von Brandenburg-Ansbach, dem ein Großteil von Heiligenstadt gehört, und dem Bischof von Bamberg, der in diesem Gebiet die Hohe Gerichtsbarkeit ausübt, einigen sich die beiden Landesherren im Vertrag von Forchheim. Das Streitberger Gebiet geht nun endgültig für das Hochstift verloren. Die zwölf Dörfer an der Leinleiter um Heiligenstadt hingegen bleiben hoheitlich bei Bamberg. Die Rede ist dabei von einem Gericht Heiligenstadt (wohl einem niederen).
Wolf von Wilhelmsdorf gibt dem Dorf Wilhermsdorf, das sich weitgehend in seinem Besitz befindet, eine Gemeindeordnung.
Das Fraischamt Marktbergel versucht seine hohe Obrigkeit bis nach Stettberg, Cadolzhofen, Binzwangen, Oberhegenau und den "äußeren Hoff" zu Unterhegenau auszudehnen.
Kurmainz, der Graf von Hanau und Graf Philipp III. von Rieneck beschließen, dass das Zentgericht nicht wie bisher alle vierzehn Tage, sondern nur noch vierteljährlich - an den Quartembern - stattfinden soll.
Das Amt Marktbergel gehört zum brandenburg-kulmbachischen Oberamt Hoheneck.
Durch Kaiser Karl V. (HRR) wird dem Ort auf dem Fürstentag zu Regensburg ein eigenes Wappen verliehen. Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: "Gespalten von Gold und Silber; vorne ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe; hinten auf einem dreiteiligen silbernen Felsenberg nebeneinander drei grüne Laubbäume."
Vermutlich erhält Einersheim durch Schenk Carol von Limpurg das Marktrecht. Es liegen jedoch weder eine Urkunde über die Verleihung des Marktrechtes noch eine amtliche Beschreibung des Wappens vor.
Lichtenau erhält vom Nürnberger Rat eine Gemeindeordnung. An der Spitze der Gemeinde befinden sich zwei von ihr auf zwei Jahre gewählte Bürgermeister. Laut der Ordnung werden drei Jahrmärkte abgehalten.
Wolff Zetz ist Vogt in Aufkirchen.
In Pretzfeld gelangt nahezu der gesamte bäuerliche Besitz im Laufe der Zeit unter die Herrschaft von Grundherren. Das letzte freieigene Anwesen Pretzfelds wird 1543 einer Grundherrschaft unterstellt.