Lonnerstadt richtet eine erste "Gemein-Ordnung" auf, die später abgeändert wird. Sie hat bis etwa 1806 Geltung. An der Spitze der "Gemein" stehen vier Dorfführer, auch "Vierer" genannt. Sie werden von der Gemein aus den Untertanen der im Dorfe dominierenden Grundherren auf deren Vorschlag hin gewählt. Diese Vierer haben über die Einhaltung der Dorfordnung zu wachen, etwaige Frevler abzustrafen, die Gemeindekasse zu verwalten und zusammen mit der Gemein für eine angemessene Nutzung des Gemeindegrundes zu sorgen.
Enkering ist lange Zeit Sitz sowie Ehaft und eines Hochgerichts. Nach dem Erwerb durch das Hochstift Eichstätt 1545 wird Enkering mit dem Amt Kipfenberg vereinigt. Der Galgen von Enkering wird jedoch erst Ende des 18. Jahrhunderts abgebaut.
Weilbach stellt zwei Schöffen für das Saalgericht (das sicher weit vor 1546 entstand) des Klosters Amorbach. Die Bewohner des Ortes müssen dieses Gericht geschlossen besuchen, womit das Saalgericht in Konkurrenz zu den Dorfgerichten tritt.
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt den Bürgern von Aufkirchen das Privilegium König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) von 1323, die Reichssteuer von 80 Pfund Heller betreffend und gibt ihnen einen neuen Wappenbrief.
Von Kindsberg-Weidenberg wird Amtmann von Wirsberg.
Die Herren von Sparneck haben die Hochgerichtsbarkeit über die Orte Sparneck und Zell inne.
Christoph Bertsch ist Amtsverwalter in Aufkirchen.
Der zur Ablösung der Söldnertruppen aufgestellte Landausschuss in Bürgstadt umfasst 326 Mann, davon 74 mit Büchse, 158 mit Hellebarde, zwei mit Axt und 92 mit verschiedenen Spießen. Die Betroffenen erachten die Ausrüstung mit Gewehren als unzureichend und reichen Klage ein.
Hans Müller ist Vogt in Aufkirchen.
Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach erwirbt von Christoph Philipp von Sparneck die zwei hohen Gerichte zu Sparneck, Waltstain und Zell.