Das Bamberger Amtshaus in Nordhalben wird errichtet.
Der Bamberger Bischof Weigand entbindet die Amtleute und Untertanen ihrer Pflicht und weist sie Markgraf Albrecht Alcibiades zu, nachdem dieser in das bambergische Gebiet eingefallen war und den Bischof gezwungen hatte, 20 Ämter und alle Lehen seines Stifts abzutreten.
Kaiser Karl V. (HRR) verleiht Hans Wolf von Knöringen den Blutbann für seine Herrschaft Weiltingen.
Die Gemeindeherrschaft über Baudenbach liegt beim Klosteramt Münchsteinach und damit bei den Markgrafen von Brandenburg. Das Hochgericht hat das Amt Neustadt inne. Zuvor hatte Baudenbach dem Kloster Birkenfeld unterstanden.
In der Gemeindeordnung von Lonnerstadt ist von Jahrmärkten die Rede, allerdings werden weder die Anzahl noch der Tag der Abhaltung genannt.
Wolff Brand ist Vogt in Aufkirchen.
Die Pretzfelder Dorfverfassung belegt wichtige Einzelheiten über die Verteilung der Gemeinderechte und baut auf den Text der Dorfordnung von 1480 auf. Sie wird durch Fortschreibung bis ins 19. Jahrhundert weitergeführt.
Auf dieses Jahr ist der älteste Siegelnachweis des Ortes Heidenheim datiert. Es zeigt als redendes Bild den bärtigen "Heiden" (eigentlich Türken). Eine Abbildung liegt nicht vor.
Das Geschlecht Fuchs von Bimbach baut sich ein Halsgericht auf ihrem mit Allodialbesitz vermengten Rittergut Burgpreppach. Das Halsgericht löst sich aus der Würzburger Zent Ebern heraus.
Kaiser Ferdinand I. (HRR) bestätigt den Blutbann in Weiltingen.