Der Kastner Georg Himmler von Wassertrüdingen fällt mitten in der Nacht mit sechs Pferden und 100 Mann in Aufkirchen ein und erschießt den Vogt Brand.
Nach dem Aussterben der Grafen von Rieneck im Jahr 1559 werden die Reste ihrer Grafschaft zwischen den Grafen von Hanau und dem Kurfürstentum Mainz aufgeteilt. In diesem Zuge fällt auch Frammersbach an Mainz. Die Zentvogtei Frammersbach gehört bis 1803 zum Kurfürstentum Mainz. In dieser Zeit wird sie auch als "churmainzische Amtsvogtei" bezeichnet. Die Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Mainz spiegelt sich auch im Mainzer Rad im Wappen des Marktes Frammersbach wider.
Gottfried Schuler ist Vogt in Aufkirchen.
Die Wertheimer Hälfte der Zent fällt ans Hochstift Würzburg zurück, die andere Hälfte an die Grafen von Castell-Remlingen.
Mit dem Tod Philipps von Rieneck stirbt das Adelsgeschlecht der Rienecker aus. An ihrer Stelle setzen die Mainzer Erzbischöfe auf das schon länger in Sommerau (Nachbarort zu Eschau) ansässige Rittergeschlecht der Freiherren von Fechenbach-Laudenbach als ihnen treu ergebene Dienstmänner. Die Schenken von Erbach werden mit dem Amt Wildenstein und damit der Herrschaft über Eschau belehnt. Ein Jahr später erhalten sie das Amt endgültig als freies Eigentum (Allod).
Nach dem Tod des letzten Rieneckers geht das Amt mit all seinen Zugehörungen, zu denen auch Eschau gehörte, an die Herrschaft Erbach als freies Allodialgut, zur Entschädigung für die schweren Verluste, die Erbach in der bayerischen Fehde im Jahr 1504 im Dienste der Pfalz erlitten hat, über.
In Büchold gibt es ein "Judenhaus", zwei Mühlen (Dorfmühle und Untere Mühle [spätere Katzenmühle]), eine Schenkstätte, eine Badstube und drei Torhäuser. Zudem sind eine Dorfordnung, ein Dorfgericht, der Judenschutz und das Marktrecht verzeichnet.
Im Vertrag von 1561 übergibt das Kloster Ebrach, das bis dahin die hohe Zent in Burgwindheim ausgeübt hat, diese an Würzburg. Damit war Burgwindheim in den vier hohen Rügen nach Oberschwarzach zentbar.
Am Gericht Presseck werden von dem Wildensteiner Gerichtshalter und den Ratspersonen zu Presseck alle Kapitalverbrechen, darunter auch Körperverletzungen, Verleumdungen, „Rainfrevel“, sowie das Mitführen von Zunderbüchsen und Bleikugeln oder ähnliche Delikte abgestraft.
Im Siegel von 1562 ist ein geviertes Feld: im ersten und vierten Feld sind je drei Eisenhüte (wegen der Pappenheimer Herrschaft) abgebildet und im zweiten und dritten ein sitzender Fuchs. Bis 1717 ist am Rathaus dieses Bild als Wappen angebracht.