Hans Heberlein ist Vogt in Dachsbach.
An einer Urkunde von 1595 findet sich zum ersten Mal das Gemeindesiegel von Zell.
In der Dorfordnung wird Remlingen ausdrücklich als Dorf und Flecken bezeichnet.
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.
Die Herren von Maßbach verkaufen das Zentgericht in Maßbach an die Herren von Schaumberg, ausgenommen die Orte Maßbach und Volkershausen und das halbe Vogteigericht in Poppenlauer, für 7000 Gulden und 150 Gulden Gold.
Aufgrund der stark eingeschränkten Rechte der Ortseinwohner kommt es zu Konflikten mit den Herren von Thüngen. Aus einer Auflehnung um 1560 entsteht im Jahr 1598 zwischen der Marktgemeinde Burgsinn und den von Thüngen ein Rechtstreit um den Burgsinner Wald. Der "Burgsinner Prozess" wird erst 300 Jahre später (1899) zu Gunsten der politischen Gemeinde entschieden.
Die Dorfordnung für Rentweinsdorf wird erlassen.
Der Markt Aschbach führt ein Wappen. Die Wappenbeschreibung lautet: "Geteilt von Silber und Blau; oben vorne ein eingeschweifter blauer Sparren, hinten ein grüner Bauernhut; unten hinter einem silbernen Gatterzaun aufwachsend nebeneinander drei silberne Eschen." Der darin verwendete Sparren ist der heraldische Sparren der Freiherren von Pölnitz. Es lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei klären, wann Aschbach das Marktrecht verliehen wurde. Wahrscheinlich ist eine Verleihung Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts.
Die Rattelsdorfer Einwohner müssen ursprünglich nur Abgaben an das Kloster leisten, bis infolge der Kriege eine Rauchsteuer, Kriegssteuer und außerordentliche Beiträge zu Kontributionen erhoben werden. Ein fürstlicher Beamter, der für diese Einnahmen zuständig ist, bekommt seinen Sitz in Rattelsdorf. Es kommt zu Konflikten zwischen dem fürstlichen Amtmann und dem Amtmann des Klosters.
Zapfendorf ist Sitz eines bambergischen Amtes.