Hans Heberlein ist Vogt in Dachsbach.
An einer Urkunde von 1595 findet sich zum ersten Mal das Gemeindesiegel von Zell.
In der Dorfordnung wird Remlingen ausdrücklich als Dorf und Flecken bezeichnet.
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.
Die Herren von Maßbach verkaufen das Zentgericht in Maßbach an die Herren von Schaumberg, ausgenommen die Orte Maßbach und Volkershausen und das halbe Vogteigericht in Poppenlauer, für 7000 Gulden und 150 Gulden Gold.
Aufgrund der stark eingeschränkten Rechte der Ortseinwohner kommt es zu Konflikten mit den Herren von Thüngen. Aus einer Auflehnung um 1560 entsteht im Jahr 1598 zwischen der Marktgemeinde Burgsinn und den von Thüngen ein Rechtstreit um den Burgsinner Wald. Der "Burgsinner Prozess" wird erst 300 Jahre später (1899) zu Gunsten der politischen Gemeinde entschieden.
Die Dorfordnung für Rentweinsdorf wird erlassen.
Die Wertheimer Scharfrichterstelle befindet sich in Kreuzwertheim.
Das erste bekannte Siegel trägt die Umschrift "Goeswainsteiner-Gerichts-Sigill". Die ovale Form zeigt einen Rebstock mit vier Trauben auf einem Berg.
Gaimersheim wird als "churfürstlicher Bannmarkt" bezeichnet. Ein Bannmarkt hat das Recht zu gebieten und zu verbieten, also Satzungen zu erlassen, kann aber auch bei Streitigkeiten, Vergehen etc. seiner Bürger oder anderer innerhalb seines Gerichtssprengels Strafen aussprechen. Es handelt sich also um eine Bestätigung der alten Gaimersheimer Gewerbe-, Steuer- und Niedergerichtshoheit.