Beim Wiederaufbau des von den Hussiten niedergebrannten Mesnerhauses in Plech wird auch schon ein Raum für Schulzwecke eingerichtet.
Das Schloss in Küps ist bezeugt.
Friedrich VI. gestattet den Bürgern von Wöhrd, was sie "an Gräben, an Schranken, an Zäunen, an Planken und anderen Befestigungen" bis auf diesen Tag gemacht haben, zu belassen. Wöhrd ist damit eigentlich Markt, denn nur Märkte haben im Mittelalter das Recht, sich durch eine behelfsmäßige Befestigung zu schützen.
In einem kaiserlichen Lehensbrief heißt es, dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwangen mit allen Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll.
Heinz und Gunter von Rosenau gelangen in den Besitz eines Teils von Burg und Ort Mitwitz einschließlich des Hochgerichts. Bis 1480 erwerben die Rosenau fast die gesamte Herrschaft. Der Großteil geht vom Hochstift Bamberg zu Lehen. Auch das Halsgericht wird als solches aufgeführt.
Remlingen gehört zum Bistum Würzburg. Ortsherr ist der Graf von Wertheim. Bischof Johann II. (von Brunn) hatte den Remlinger Kirchhof mit einer "hohen, großen und starken" Mauer befestigen lassen; der weltliche Herr sah im Konfliktfall seine dortige Burg bedroht. Seine Beschwerde bei Papst Martin V. war erfolgreich; der Mainzer Erzbischof Konrad III. (von Dhaun) wird beauftragt, den Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls die Einlegung der Mauer anzuordnen.
Das sogenannte Untere Schloss in Gößweinstein ist in der Hand der Familie von Königsfeld.
Die Entstehung der Ortsbefestigung in Kleinlangheim ist wohl im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung (spätestens 1427) zu suchen. Da keine weiteren Belege für eine Dorfbefestigung vorhanden sind, muss von der einfachsten Form mit Graben und Holzzaun ausgegangen werden.
Um diese Zeit werden in der Baudenbacher Gegend die Auswirkungen des Hussitenkrieges spürbar. Neustadt a. d. Aisch brennt nieder.
Die Herren von Künsberg treten ihre Herrschaft in Weidenberg an. In diesem Jahr werden die Burg auf dem Gurtstein, die von den Künsbergern bewohnt wird, und der Markt in Weidenberg durch die Hussiten zerstört. Das Besitzrecht wird aber erst 1446 geregelt, als Markgraf Johannes der Alchemist Adrian von Künsberg und seine Frau Barbara mit dem Schloss Weidenberg und Gurtstein, samt dem Wald und allen Zugehörungen belehnt (ausgenommen: das Halsgericht, das Gold- und Silberbergwerk und das geistliche Lehen - die Pfarr- und Frühmesse).