Lichtenau erhält vom Nürnberger Rat eine Gemeindeordnung. An der Spitze der Gemeinde befinden sich zwei von ihr auf zwei Jahre gewählte Bürgermeister. Laut der Ordnung werden drei Jahrmärkte abgehalten.
Die Heidenheimer Krottenmühle wird erstmals erwähnt.
Die beiden Brüder Gabriel und Paul Muffel teilen ihren Besitz in Eschenau, wobei letzterer unter anderm das schon 1502 erwähnte herrschaftliche Brauhaus erhält, während Gabriel in dem zwischen 1512 und 1518 erbauten Nebenschloss innerhalb der Veste ebenfalls eine Brauerei einrichtet.
Im Zuge des Zweiten Markgrafenkrieges belagert Markgraf Albrecht II. Alcibiades das Schloss Lichtenau und nimmt die Anlage am Tag darauf ein. Der Ort wird dabei stark in Mitleidenschaft gezogen: nur noch das Brauhaus, ein Torhaus und ein Anwesen sollen bewohnbar geblieben sein. Der genaue Grad der Zerstörung ist aus den Quellen jedoch nicht ersichtlich.
Als der Markgraf von Brandenburg Richtung Nürnberg vorrückt, beschließt der Nürnberger Stadtrat, Wöhrd selbst zu zerstören, um ein Festsetzen des Feindes in nächster Nähe der Stadt zu verhindern. Wöhrd wird angezündet. Durch den Brand werden fast alle Häuser sowie die Kirche in Wöhrd zerstört. Dazu gehören auch die Färbhäuser und Mühlen, die aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln zuerst nicht wieder aufgebaut werden können. Der Schaden wird auf etwa 80000 Gulden geschätzt. Erst 1556 wird der Ort wieder bewohnt, nachdem er jahrelang in Schutt und Asche gelegen hat.
Baudenbach ist ein Weinort. Es werden insgesamt 61 Weingärten unterschiedlicher Größe genannt.
In der Gemeindeordnung von Lonnerstadt ist von Jahrmärkten die Rede, allerdings werden weder die Anzahl noch der Tag der Abhaltung genannt.
Nordhalben bekommt von der Stadt Kronach das Braurecht zugestanden. Bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchte Kronach das Braumonopol für das Umland.
In Lichtenau gibt es eine verhältnismäßig große Zahl Steinbrecher und Steinmetze, vor allem in der Zeit des Festungsbaus von 1558 bis in die 1620er Jahre.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Zunftordnung der Wirsberger Schuhmacher.