Der Ort übt das Markt- und Braurecht aus.
Nach der örtlichen Überlieferung gibt König Rudolf I. von Habsburg in diesem Jahr dem Truchsess Arnold von Hoheneck das Marktrecht für die Gemeinde Ipsheim zu Lehen auf. Historische Belege darüber haben sich allerdings nicht erhalten.
Zwischen 1280 und 1400 wird Stammbach zum Markt erhoben. Wann genau Stammbach das Marktrecht erhält, ist unklar.
König Rudolf I. von Habsburg verleiht Eschau das Marktrecht.
Entlang der heutigen Nürnberger Straße in Schnaittach wird planmäßig ein Marktflecken angelegt. Anwesen gruppieren sich um einen zentralen Marktplatz.
Bereits im 14. Jahrhundert wird dem Ort das Marktrecht verliehen. Dies belegt das Saalbuch von 1366/68. Der genaue Zeitpunkt der Verleihung ist jedoch nicht bekannt.
Auerbach ist vermutlich eine staufische Marktanlage, die wohl vor 1300 von den Wittelsbachern zur Stadt ausgebaut wird. In den Überlieferungen nach 1300 ist meist von der Stadt Auerbach die Rede. Im Jahr 1319 wird eine Urkunde mit dem Siegel "der statt ze Avrbach" gesiegelt. Ebenso findet sich das Siegel der "Stadt" in Urkunden von 1340, 1344 und 1350. Daneben wird Auerbach jedoch immer noch gelegentlich als Markt bezeichnet.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Kaiser Karl IV. (HRR) bestätigt Plech die Marktrechte.
Wann Dürrwangen das Marktrecht verliehen bekommt, ist unklar. Laut Pfarrer Gustav Braun soll Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Marktrecht für einen Wochenmarkt erworben haben. Dieser begegnet uns erstmals am 14. August 1321. Pfarrer Rathgeber plädiert aber dafür, dass der Ort schon bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung das Marktrecht besessen habe. Urkundliche Hinweise darauf liegen aber nicht vor.