Das Marktrecht Remlingens wird wahrscheinlich auf Vermittlung von Graf Johann I. von Wertheim durch König Wenzel IV. verliehen.
Heinrich von Absberg erlangt von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht für Absberg.
In der Regierungszeit des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) erhält Eggolsheim einen eigenen geschworenen Rat mit Panier und Siegel; im Zusammenhang mit diesem Privileg soll auch das Recht zur Abhaltung eines Jahrmarkts enthalten sein. Zahlreiche Kriegsschäden verhindern jedoch, dass es in Kraft tritt. 1428 wird das Privileg vom Bamberger Bischof Friedrich III. (von Aufseß) bestätigt. Einzig diese Bestätigung dient als Überlieferung für das ursprüngliche Privileg.
Kaiser Karl IV. (HRR) erteilt Jakob II. Weigel und Ritter Stephan von Wolfstein in einem Lehensbrief das Stadtrecht für den Markt Eschenau.
Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Eine Urkunde des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) bestätigt Marktschorgast seine Marktrechte und Privilegien.
In dieser Zeit wurde Wirsberg die Marktgerechtigkeit verliehen. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt.
Im Landbuch A des Amtes Bayreuth aus dieser Zeit liest man: "Weydenberg ein Vesten und Markte". Die Marktrechtverleihung für Weidenberg ist unbekannt, sie muss aber spätestens 1386 stattgefunden haben - wahrscheinlich aber schon früher.
Friedrich II. von Heideck erreicht bei König Wenzel IV. die Verleihung des Marktrechtes für Dollnstein.
Emskirchen hat bereits das Marktrecht inne. Es ist nicht belegt, wann dieses genau verliehen wird.