Kaiser Karl V. (HRR) verleiht Hans Wolf von Knöringen den Blutbann für seine Herrschaft Weiltingen.
Das Geschlecht Fuchs von Bimbach baut sich ein Halsgericht auf ihrem mit Allodialbesitz vermengten Rittergut Burgpreppach. Das Halsgericht löst sich aus der Würzburger Zent Ebern heraus.
Kaiser Ferdinand I. (HRR) bestätigt den Blutbann in Weiltingen.
Nach dem Aussterben der Grafen von Rieneck im Jahr 1559 werden die Reste ihrer Grafschaft zwischen den Grafen von Hanau und dem Kurfürstentum Mainz aufgeteilt. In diesem Zuge fällt auch Frammersbach an Mainz. Die Zentvogtei Frammersbach gehört bis 1803 zum Kurfürstentum Mainz. In dieser Zeit wird sie auch als "churmainzische Amtsvogtei" bezeichnet. Die Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Mainz spiegelt sich auch im Mainzer Rad im Wappen des Marktes Frammersbach wider.
Die Wertheimer Hälfte der Zent fällt ans Hochstift Würzburg zurück, die andere Hälfte an die Grafen von Castell-Remlingen.
In Büchold gibt es ein "Judenhaus", zwei Mühlen (Dorfmühle und Untere Mühle [spätere Katzenmühle]), eine Schenkstätte, eine Badstube und drei Torhäuser. Zudem sind eine Dorfordnung, ein Dorfgericht, der Judenschutz und das Marktrecht verzeichnet.
Im Vertrag von 1561 übergibt das Kloster Ebrach, das bis dahin die hohe Zent in Burgwindheim ausgeübt hat, diese an Würzburg. Damit war Burgwindheim in den vier hohen Rügen nach Oberschwarzach zentbar.
Am Gericht Presseck werden von dem Wildensteiner Gerichtshalter und den Ratspersonen zu Presseck alle Kapitalverbrechen, darunter auch Körperverletzungen, Verleumdungen, „Rainfrevel“, sowie das Mitführen von Zunderbüchsen und Bleikugeln oder ähnliche Delikte abgestraft.
Öttingen bestätigt den Aufkirchnern das eigene Gericht und den Rat.
Dem Halsgericht Presseck untersteht nach einer Beschreibung von 1565 mit dem sonst isolierten Schlockenau eine kleine Gerichtsenklave. Der Ort grenzt südlich an das Gericht Enchenreuth und liegt westlich des Großen Rehbachs.