Graf Gebhard I. von Gröglingen übergibt Besitz in "civitate sua Tolnstaine" an das Kloster Weihenstephan. Im Jahr 1149 nennt sich Graf Gebhard I. dann in der Zeugenliste einer Urkunde König Konrads III. nach Dollnstein, was die Bedeutung der dortigen Burg für das Grafengeschlecht von Grögling deutlich werden lässt.
Das älteste Eichstätter Lehenbuch bezeichnet das castrum (= Burg) Dollnstein als Eichstätter Lehen. Die Bischöfe geben Burg und Markt Dollnstein den Grafen von Hirschberg zu Lehen, welche bis 1305 als Grafen von Dollnstein, Chreglingen (Grögling bei Beilngries) und Hirschberg das mächtigste Adelsgeschlecht der Eichstätter Diözese waren. Der Letzte dieses Geschlechts, Gebhard VII., stirbt am 4.3.1305 auf dem Schloss Hirschberg kinderlos. Er vermacht seine gesamte Grafschaft dem Bistum Eichstätt, doch es kommt zu Erbstreitigkeiten mit den Grafen von Öttingen und den Herzögen von Bayern.
Dollnsteiner Bürger genießen in Eichstätt Zollfreiheit sowie weitgehende Straffreiheit. Diese beiden Privilegien stammen wohl noch aus der Zeit der Grafen von Hirschberg.
Nach dem Erlöschen des Geschlechts der Hirschberg durch den Tod Gebhards VII. kommt Dollnstein an die Grafen von Öttingen.
Da die Vettern des Grafen Gebhard VII., die Grafen von Öttingen, mit der Erbschaft Gebhards VII. unzufrieden sind, kommt es zu Erbstreitigkeiten, die zum Teil mit Waffengewalt ausgetragen werden. Schließlich wird zwischen dem Eichstätter Bischof Philipp (von Rathsamhausen) und dem Grafen Ludwig von Öttingen ein Vertrag geschlossen. Der Rechtsspruch selbst ist nicht erhalten, es lässt sich aber aus späteren Urkunden ableiten, dass Dollnstein und die Burg in den Besitz der Grafen von Öttingen kommt. Mit dem Besitz der Burg ist auch das Patronat der Pfarrei verbunden.
Die Herren von Heideck kaufen für 24000 Gulden von ihren Vettern Ludwig VIII. und Ludwig IX. von Öttingen Burg, Dorf, Markt, Kirchensatz und Vogtei Dollnstein, nachdem sie 1350 bereits die Pfandschaft über die Burg Dollnstein erworben hatten.
Friedrich II. von Heideck erreicht bei König Wenzel IV. die Verleihung des Marktrechtes für Dollnstein.
Die Herrschaft über die Kirchensätze in Dollnstein mit zugehörigen Leuten und Gütern wechselt erneut an den Abt Johannes vom Zisterzienserkloster Kaisheim bei Donauwörth. Friedrich von Heideck als Verkäufer behält sich aber die Hochgerichtsbarkeit sowie Schutz und Schirm über die zu den beiden Kirchensätzen gehörigen Leute vor.
Der Eichstätter Bischof Friedrich IV. (Graf von Öttingen) stimmt der Inkorporation der Pfarrei in das Kloster Kaisheim zu. Damit erhält das Kloster alle Einkünfte der Pfarrei und sorgt im Gegenzug für die Bezahlung der Seelsorger.
Die Witwe Johanns II. von Heideck, welche nach dessen Tod 1425 Dollnstein als Witwensitz erhalten hatte, verleiht der Tafern (Wirtschaft) das Privileg, im Ort Bier zu brauen und es ohne Steuern und Abgaben zu verkaufen.