In einer Teilungsurkunde der Hohentrüdinger Burg erscheint der Name Rormul, wie die Balsenmühle in Heidenheim bis 1616 bezeichnet wird.
Der Sohn des Hans Ulrich von Altheim (wohl Donau-Altheim unweit Dillingen) wird vom Bischof von Eichstätt mit dem Meierhof in Heidenheim belehnt.
Die heutige Scheckenmühle wird zum ersten Mal erwähnt.
Die Kirschenmühle, die nördlichste aller Heidenheimer Mühlen, wird das erste Mal eigenständig erwähnt.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.
Im Salbuch dieses Jahres werden für Heidenheim ein Kastner und ein Weber genannt.
Aus dem burggräflichen Urbar geht hervor, dass folgende Anwesen und Wirtschaftseinheiten zu dem nicht-klösterlichen Heidenheim dieser Zeit gehören: Ein Meierhof, zwei Huben, neun Lehen, 24 Hofstätten, fünf Häuser, zwei Mühlen und eine Badstube. Diese Zahlen lassen einen gewaltigen Landesausbau erkennen.
Berolzheim gehört zum markgräflichen Oberamt Hohentrüdingen. Im Jahr 1404 wird das Amt Hohentrüdingen mit Heidenheim dem Burggrafen von Nürnberg durch Kauf als volles Eigentum überlassen. Damit geht die Landeshoheit auf die Burggrafen, spätere Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, über. Die Herrschaft Hohentrüdingen war bereits seit 1353 an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.
Die Burggrafen von Nürnberg erhalten von den Nachfolgern der Grafen von Truhendingen die Schutzherrschaft über Kloster und Markt.