Die verarmte Gemeinde Retzbach leidet sehr unter dem "Holländischen Krieg". Die Gemeinde muss zahlreiche Kredite aufnehmen.
Es gibt ein verheerendes Hochwasser in Retzbach.
Die Wallfahrtskirche in Retzbach wird von der geistlichen Regierung zu Würzburg zur Pfarrkirche erklärt, bis eine neue Pfarrkirche entsteht.
Aus einer statistischen Übersicht über das Hochstift Würzburg geht hervor, dass der Marktflecken Retzbach im Würzburger Amt Karlstadt liegt, 153 Untertanen hat, die 229 Gulden "Ungeld" zahlen (gemeint sind hier die Haushaltsvorstände, das "Ungeld" ist eine Art Verbrauchssteuer auf Lebensmittel).
Die Landeshoheit mit Landgericht, Ehegericht, "Gebot und Verbot" und allen anderen Rechten in Retzbach steht dem Hochstift zu, dazu kommt auch die geistliche Jurisdiktion, die beim Bistum Würzburg liegt.
Es werden Gulden-, Klein- und Wegzölle erhoben. Den Guldenzoll erhält das Würzburger Domkapitel. Ein Wasserzoll wird in der Gemeinde Retzbach nicht erhoben. Die Gemeinde besitzt drei eigene Waldungen. Die Jagdrechte stehen dem Landesherrn zu.
Retzbach steht an Bedeutung, was die Bewohnerzahl und die Wirtschaftskraft anbelangt, im Amt Karlstadt unmittelbar hinter der Amtsstadt selbst.
Die beiden Pfeiler vor der Wallfahrtskirche in Retzbach mit den Figuren Christi und der Mutter Maria stammen aus dem 18. Jahrhundert.
Oberzell wird auch zur Retzbacher Zent gerechnet.
Fürstbischof Friedrich Carl (von Schönborn-Buchheim) stimmt dem Abriss und Neubau der Pfarrkirche in Retzbach zu, da die Anfangsfinanzierung durch 1000 Gulden Bargeld und 40 Fudern Wein gesichert ist.