Der Bischof von Eichstätt Gabriel von Eyb schlägt vor, man solle Erzherzog Ferdinand (Ferdinanden) schreiben und ihn darum bitten, ein Strafmandat an die Ritterschaft ausgehen zu lassen, um ein Bündnis oder eine Einigung dieser zu verhindern. Sollte dies geschehen, würde sie dies von einem erneuten Zusammenschluss abhalten.
Bischof Friedrich von Wirsberg leistet zu Augsburg (Augspurgk) seine Lehenspflicht gegenüber Kaiser Ferdinand I.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt werden von Kaiser Ferdinand I. zu Bad Mergentheim (Mergethaim) seine Regalien verliehen. Hierfür muss er eine gewisse Steuer begleichen.
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.