Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach 600 Gulden auf das Dorf Kürnach und allem was dazu gehört. Fries gibt an, den schriftlichen Beleg hierüber nicht zu kennen. Der Brief über die Verpfändung wird an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg herausgegeben. Er verpfändet Eberhard und Friedrich von Grumbach dafür jährlich 40 Gulden auf die Bede zu Kürnach, welche mit 600 Gulden Hauptsumme auszulösen ist. Diese 40 Gulden löst Bischof Rudolf von Scherenberg aus.