Kaiser Maximilian I. dehnt die Verleihung der Regalien an Bischof Friedrich von Wirsberg aus.
Bischof Friedrich von Wirsberg leistet zu Augsburg (Augspurgk) seine Lehenspflicht gegenüber Kaiser Ferdinand I.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) eine Steuer.
Bischof Friedrich von Wirsberg zieht unter Berufung auf das zugesicherte Geleit auf den Reichstag zu Augsburg (Augsburgk).
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.
Sebastian von Schönfeld und seine Ehefrau (Bastian Simon zu Schonfeldt) verkaufen drei Teile ihrer Hube von Rohrsee (Rorensehe), welche sie vom Hochstift zu Lehen erhalten haben, sowie auch jährlich 14 Metzen Getreide, welche an das Kloster Heidingsfeld abgegeben werden, 35 Denare für ein Dreiviertel eines Fastnachtshuhns und 31 Morgen Wiesen und Gehölz für insgesamt 160 Gulden an Bischof Friedrich von Wirsberg.
Bischof Friedrich von Wirsberg überstellt einen Gefangenen von Ursula Zollwein (Vrsula Zollwein), Witwe und geborene von Grumbach, als Gefallen an die Zent Gerolzhofen (Geroltzhouen). Die Markgrafschaft Brandenburg ist der Meinung, dass die Angelegenheit nicht in die Zent Hart sondern in den Bezirk Creglingen (Cregling) gehört.
Bischof Friedrich von Wirsberg erhält auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk), auf dem er durch seine Räte vetreten ist, von Kaiser Maximilian II. seine Lehen. Das Geleit zu diesem Reichstag wird in Form von vier Gulden und vier Hellern beglichen.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt in der kaiserlichen Kammer auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk) die zu erhebende Steuer für das Empfangen eines Lehens fest.