In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Grafen, Herren und Ritterschaft sollen am Dienstag nach St. Martin in Würzburg zusammenkommen. Ebenso sollen sich etliche Berittene am Montag nach Elisabeth in Würzburg einfinden. Den Amtleuten wird mitgeteilt, dass sie niemandem Unterschlupf oder Verpflegung geben sollen, der sich gegen den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig V. (pfaltzgraf Ludwigen Churfursten) stellt, noch Franz von Sickingen (Frantz von Sickingen) zu helfen.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.