Da sich die Bewohner des Hochstifts Würzburg über die Juden beschweren, erlässt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg eine Ordnung, mit der er alle Juden aus dem Hochstift vertreibt. Die Vertreibung der Juden geschieht vornehmlich auf anhalten des Kardinals Nikolaus von Kues (Cardinals Nicolai de Cusa), Legat von Papst Nikolaus V. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erreicht bei Papst Nikolaus V., dass das Verbot abgeschafft wird. Diese Absprache wird von Papst Calixt III., dem Nachfolger von Papst Nikolaus V., als ungültig erklärt. Bischof Johann von Grumbach erlässt ein Mandat, welches besagt, man solle den Juden helfen und ihre Schulden bezahlen.
Wenige Jahre später erneuert Bischof Rudolf von Scherenberg diese Verordnung. Man darf keine Hasen oder Hühner in der Landwehr mit Hunden oder Greifvögeln jagen, hetzen, schießen oder mit Garnen und Stricken fangen. Ausgenommen sind davon der Eichenbusch bei Unterdürrbach (Inern Durbach) bis an den Graben dahinter, das Lintach, das Bilsacher Holz in Lengfeld (Lengfeld) und das Hegholz in Randersacker (Randersacker). Zur Strafe sollen pro Hase 2 Gulden und ein Barchet und pro Huhn ein Gulden und ein Barchet abgegeben werden. Zudem verlieren die Wilderer ihr Geschoss oder Garn.
Wenige Jahre später erneuert Bischof Rudolf von Scherenberg die Verordnung. Geistliche werden mit Bann bestraft und verlieren ihr Zeug, Garn, Geschoss, Hunde und Pferde. Sie müssen außerdem 20 Gulden zahlen. Weltliche müssen ebenfalls die besagten Gegenstände abgeben und dazu 50 Gulden Strafe zahlen, davon einen Gulden und ein Barchet an die Person, die sie denunziert hat.
Bischof Lorenz von Bibra bestätigt die Verordnung zu Beginn seiner Regierung, erhöht jedoch die Strafen: Für jeden Hasen müssen 20 Gulden und ein Barchet, für jedes Huhn 10 Gulden und ein Barchet gezahlt werden. Die Hälfte davon geht an den Denunzianten.
Bischof Lorenz von Bibra lässt ein Verbot im Stift ausgehen, das besagt, dass kein Untertane von Juden etwas leihen soll und andersherum. Eine solche Handlung wird bestraft.
Mehrere Jahre später erneuert Bischof Konrad von Thüngen die Verordnung.
Bischof Konrad von Bibra verbietet, dass weder Jude noch Jüdin, egal welchen Alters, in der Stadt und Vorstadt zu Würzburg ein- oder durchgehen dürfen. Diese müssen sonst jedes mal dem Hofschultheißen einen Würzburger Schilling Zoll entrichten und den Vor- und Zunamen angeben. Sie dürfen dennoch nicht über Nacht in Würzburg bleiben, ansonsten müssen sie erneut Strafe zahlen und ihren Namen angeben. Sofern ein Christ einen Juden beherbergt, müssen beide jeweils 10 Gulden Strafe zahlen.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat im Hochstift, mit welchem er erlaubt, die Kirchweihe mit guten Freunden zu feiern. Er verbietet dort jedoch das Trinken von Alkohol, Gotteslästerung und Fluchen.
Bischof Konrad von Bibra äußert ebenfalls ein solches Verbot. Er fügt hinzu, dass Geistliche und Weltliche ihr Hunde anleinen müssen, wenn sie sie durch die Landwehr in die Stadt hinein oder heraus führen. Eine Missachtung der Verodnung wird bestraft. Wenn ein Knecht diese Verordnung missachtet, muss er jedes Mal einen Gulden in den Almosenkasten legen oder körperlich gezüchtigt werden.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt eine Ordnung über das Fluchen und die Gotteslästerung.