Die königlichen Gerichtsrechte.
Die königlichen Vorrechte gelten zusammen mit anderen Rechten. Wenn die Fürsten in Würzburg (wurzburg) und Bamberg (Bamberg) sowie die Markgrafen ihr Fürstentum empfangen, vermelden sie die Strafzölle ihrer Gerichte, die Städte, Jahrmärkte, schiffbares Wasser, Alimente, Zulandungen, Buß- und Strafgelder, Rodfälle bei Erben, Güter mit verlorenem Anspruch, Wildbann, Weggeld und weitere Schätzungen. Die Fürsten bereisen die Grenzen und Zuständigkeitsbereiche ihres Fürstentums, das sie innehaben oder das sie erwarten. Die Kinder der Fürsten gleichermaßen, da sie die Fürstentümer übernehmen werden. Fürsten lösen sich vom Reich dadurch, dass sie königliche Privilegien kaufen oder diese durch andere Wege an sich bringen. Von diesen besonderen Rechten, die sie empfangen können, ist ihr Fürstentum ausgenommen, welches sie mit Zugang, Abgang, Minderung und Neuerung innehaben. Sie haben die Möglichkeit sich zu vereinigen und Verträge untereinander zu schließen. Streitigkeiten können sie mithilfe von Freunden beilegen, da diese oft zwischen den Fürsten entstehen. Dies soll nicht zum Nachteil des rheinischen Kaisers geschehen. Wege- und Straßengeleit sowie Schutz und Schirm der Bewohner und der Güter sollen nicht langwierig aufgehalten werden. Deshalb wird und wurde es im Reich so gehalten.
Als Bischof Andreas von Sindelfingen gewählt wurde, hat König Albrecht ihm für einen bestimmten Zeitraum die königlichen Vorrechte und Herrlichkeiten zur Ausübung übertragen.
Bischof Andreas von Gundelfingen empängt die Regalien und seine weltliche Lehen persönlich von König Albrecht I. von Habsburg in Nürnberg (Nurenberg).
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt Bischof Otto von Wolfskeel bis auf Widerruf im Hochstift zu richten und Recht sprechen zu lassen.
Bischof Otto von Wolfskeel hat trotz merklicher Missstände und Probleme im Hochstift Hoheitsrechte und Lehen von König Ludwig IV. empfangen. Diese Belehnung des Herzogtums Franken geht zurück auf Kaiser Karl den Großen. Ochsenfurt wurde von den Anhängern König Ludwigs IV. zerstört.
König Karl IV. hat Bischof Albrecht von Hohenlohe in Grettstadt (Gretz) die Lehen verlängert und ihm erlaubt, zu richten und Recht zu sprechen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Hoheitsrechte und Lehen seiner Person und der des Hochstiftes in gewohnter Anzahl und Gestalt von König Karl IV. in Nürnberg (Nurenberg) empfangen. Danach wurde nach einer Frist eine schriftliche Bestätigung über die bestätigten Rechte, Gewohnheiten, Nutzungen, Freiheiten, Gnaden und allen Zugehörungen übergeben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält seine Regalien von Kaiser Karl IV. unter freiem Himmel, wobei der Kaiser in Zierden in seinem Lehnstuhl sitzt. Die Regalien sind mit Rechten, Würden, Zugehörungen, Gewohnheitsrechten und Pertinenzen verbunden. Bei der Verleihung werden seine Fahne und die des Hochstifts Würzburg hintangesetzt. Hiernach erlässt er zu Mahlberg (Malberg) für die Untertanen und die Verwandten des Hochstifts einen Befehl.