Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Dietrich und Peter Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne von Otto Lamprecht von Gerolzhofen ( Dietrich vnd peter Lamprecht, des obgenanten Oten sune) empfangen das Erbspeisamt mit allen dazu gehörenden Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und seinen Rechten, der zu diesem Amt gehört, sowie etlichen Häusern und Zinsen in der Stadt und Vorstadt, die in den Besitz des Hofs gehören, zum Lehen. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Heinachshof (Hainacher hoff), Neuhausen (Newhausen), Karbach (Carbach), Steinbach (Stainbach) Geusfeld (Geulsfelt), Zabelstein (Zabelstain), Grettstadt (Grettstatt), Donnersdorf (Donessdorff).
Hans und Peter Lamprecht von Gerolzhofen (Hanns vnd Peter Lamprecht) empfangen von Bischof Johann von Grumbach das Erbspeisamt des Hochstifts als Lehen mit allen seinen Rechten, wie dem Hof in Gerolzhofen und vielen Häusern und Zinsen in der Stadt un Vorstadt, sowie ihrem Besitz in Lindelach (Lindelach) und allen zugehörigen Rechten. Laut Nachtragshand betrifft dies Lindelach (Lindelach), Karbach (Carbach), Unterweiler (Weilerbach), Steinbach (Stainbach), Neuhausen (Newhausen), Heinachshof (Hainacherhoffen), Geusfeld (Bausfeg), Grettstadt (Grettstatt) und Zabelstein (Zabelstain).
Der Heidingsfelder Propst (der porbst zu Haidenueld) und die Einwohner von Geusfeld (Geulsueld) sind sich über die Grenze der Gemarkung uneinig. Deshalb lässt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Grenze abgehen und stellt beiden Seiten eine Urkunde über die Grenze aus.
Eucharius Lamprecht von Gerolzhofen, Sohn Peters Lamprecht von Gerolzhofen (Eucharius Lamprecht, peters (-ich halt des jungeren-) sune), empfängt von Bischof Lorenz von Bibra die Hälfte seines Vaters am Erbspeisamt zum Lehen. Auf seine Bitte verpfändet Bischof Lorenz ihm für seine Ehefrau und seine Erben Einkünfte daraus und anderem für 1500 Pfund. Laut der Nachtragsamt sind davon betroffen: Karbach (Carbach), Geusfeld (Geulsfeld), Brustberg (Brustberg) Zabelstein (Zabelstain) und Grettstadt (Grettstatt).