Rosensehe
1509 / 18.03.1527
Philipp von Seldeneck (Philips von Seldeneck), welcher Küchenmeister ist, verkauft Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift seine Hälfte des Gehölz von Rohrsee (Rorensehe) mit der Vogtei, Erben, Grund und Boden, die Triebrechte des Viehs und der Schafe, Weiderecht, sowie alle Obrig- und Herrlichkeiten, Forst und anderen Rechten und Gerechtigkeiten wie Nutzungsrecht, Lehenschaften, Zinsen, Handel, Gült, Gefälle und Bußen für 400 Gulden. Den Erben von Philipp von Seldeneck und den Besitzern des Dorfes Schönfeld (Schonfelt) ist die Hälfte der Wiesen und Flächen in der Größe von fünf Morgen vorbehalten. Von der anderen Hälfte besitzt Bischof Lorenz von Bibra auch das Vieh- und Schaftriebsrecht sowie das Weiderecht der Orte die Philipp von Seldeneck ihm verkauft hat. Diese Flächen dürfen genutzt werden, aber weder er noch seine Erben dürfen dort abholzen oder das Vieh und die Schafe von Schönfeld dort weiden lassen. Dieser Abschnitt soll mit Steinen markiert werden, sodass das Hochstift mit ihrem Vieh und Schafen auf dieser markierten Weide ziehen darf. Falls dieses Stück Land für einen niedrigeren Preis verkauft wird, sollen das Vieh-, Schaftriebrecht und Weiderecht dem Hochstift vorbehalten bleiben. Ein Burgstall und eine Wiesenfläche können nicht verkauft werden, da diese zum Mannlehen der Grafschaft Wertheim gehören. Bischof Lorenz von Bibra soll Philipp von Seldeneck die Lehenschaft entziehen und diese dafür den Grafen von Wertheim übertragen. Wenn dies nicht gelingt, so ist der Kaufvertrag nichtig und die 400 Gulden gehen zurück an Philipp von Seldeneck.
1527 spricht Graf Michael II. von Wertheim (graf Michael von wertheim) dem Philipp von Seldeneck all seine Pflichten ab.
Exzerpt:
1509 Darnach hat Philips von Seldeneck Erbkuchenmaister B. Lorentzen vnd seinen Stift seinen halbteil holtz zum Rorensehe mit der vogtei, [unleserlich] Erben, grund vnd boden, vihe tribe, Schaftribe vnd waide auch allen vnd igliche iren obrigkaiten, herligkaiten, forsten vnd andern rechten vnd gerechtigkaiten, nutzungen, Lehenschaften, Zinsen, handlen, gulden, fellen vnd Buessen gantz nichts ainen ausgenomen, wie das [unleserlich] hat, Bischof Lorentzen vnd seinen Stift vmb 400 fl zu kauffen geben, doch ime sein erben vnd inhaber des dorfs schonfelt vorbehalten den halben teil an dem wissen, flecken der v morgen sind doren B Lorentz vormals zden andern halbzeil hat auch den vihe tribe, Schaftribe vnd waide an die orte die er philips ime B Lorentzen verkauft, die zu iren nutz, doch nicht in die schlege des irigen holtz mit sein sein eben vnd der von Schonfelt vihe vnd schaffen zugebrauchen vnd der zu[unleserlich] an eintrag, solch wiflecken vnd waide geteilt vnd versteint werden solt vnd der Stift vnd die iren mit irem vihe vnd scheffen in gleichnis an die selben eide solcher verwont vnd verstainten waide auch treuben lassen mogen, vnd ob schaufilt einem hohern dan er pfiligs verkauft wurd, solt solcher schaftrib, vihe trib vnd waide nicht verkauft werden sonder dem stift allein volgen sambt obgemelteb wisflecken vnd als das Burgstal vnd ein wisflecken daran zu schaufiltin das an solchen kauf nicht kombt von der grafschaft wertheim zu manlehen rürt, sol B Lorentz ime philipsen der Lehenschaft gegen Wertheim entheben vnd ir das nit erlangt würd sol der
[443r]
Kauf nichts sein vnd die 400 fl heraus gegeben werden dieser kauf brieff hat kein datum stet aber registrirt 2 Contractum Laurentii folio 188 [gestrichen: originale sub litra R]
darnach Montag nach Reministere anno 1527 hat graf Michael von wertheim ine philipsen von Seldeneck des Ra[unleserlich] hallen seiner pflicht ledig gesagt acta diuersarum Conradi fo 141 vnd 261 originale zu hof in der wertheimer laden
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 442v/443r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 2 contractuum Laurentii f. 188
Liber 1 diversarum formarum Conradi f. 141
Liber 1 diversarum formarum Conradi f. 261
Digitalisat: