Die Pfarrei "Burgbreitbach" gehört zum Landkapitel Münnerstadt.
Arberg wird als Markt bezeichnet. Wann genau der Ort das Marktrecht erhält, ist nicht bekannt.
Stammbach gehört zum Markgrafentum Brandenburg-Kulmbach.
Wendelstein wird in einer Urkunde noch als "Dorf" bezeichnet.
Bischof Georg I. (von Schaumberg) von Bamberg überschreibt das Schloss und Amt Wachenroth auf Widerruf an die Brüder Johann, Domherr zu Bamberg, Mertein und Albrecht Stiber.
Hiltprant III. von Thüngen trägt seine Hälfte des Schlosses und Dorfes Büchold dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Das Domkapitel und der Bischof sind gleichberechtigte Lehnsherren.
Hiltprant III. von Thüngen trägt dem Hochstift Würzburg auch die andere Hälfte des Schlosses und Dorfes Büchold zu Lehen auf. Dies wurde offenbar bereits 1471 vereinbart, als das Hochstift die erste Hälfte als Lehen erhielt.
Der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg verleiht Ludwigschorgast ein Siegel. Es zeigt einen Schild mit blauer Feldung, darin eine runde Burg mit einem runden Turm von weißer Farbe oben mit roten Ziegeln gedeckt, gelegen auf einer grünen Wiese bis zum Grund des Schildes und durch die Wiese fließend Wasser mit seiner natürlichen Farbe. Um den Schild die Schrift: Sigillum von Ludwigschorgast. Der Ort erhält damit das Marktrecht.
Die Herren von Lichtenstein haben eine herausragende Bedeutung unter den Grundherren in Gemünda. Apel von Lichtenstein wird in einem Bamberger Lehenbuch "Ritter zu Gemünde" genannt.
Das Halsgericht Wildenstein wird nach Presseck benannt.