Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) übergibt dem Grafen Ludwig von Öttingen für dessen Dienste in der Schlacht bei Ampfing wiederum Aufkirchen mit allem Zubehör, Recht und Nutzung.
Burgsinn wird durch eine Urkunde Bischof Ottos II. (von Wolfskeel) als würzburgischer Amtsort bestätigt.
Mitwitz wird als "villa[s] dicta[s] Minwitce" genannt.
Kreuzwertheim wird als Dorf bezeichnet. Es gibt dort einen Pfarrer und eine Pfarrkirche. Es wird Wein angebaut. Die Gemeinde tätigt eine Zustiftung zu den Altären der Kirche.
Schwand wird in einer Urkunde der Gräfin Kunegunde von Orlamünde, in der sie die Begleichung der Schulden von den Burggrafen Johann und Albrecht quittiert, als Markt bezeichnet. Eine Urkunde über die konkrete Verleihung des Marktrechtes gibt es nicht.
Der Ort, von dem aus das Amt Wachenroth verwaltet wird, wird im "Rechtsbuch" des Bamberger Bischofs Friedrich I. (von Hohenlohe) "castrum" (= Burg), genannt.
Im ersten Urbar der Markgrafen von Brandenburg wird Dachsbach schon als Amt genannt.
Schwand wird in einer Urkunde über den Kauf des Marktes Schwand durch Engelhard von Tann und seiner Gemahlin als Markt bezeichnet.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem "castrum" Mörnsheim des Hochstifts Eichstätt die Halsgerichtsbarkeit.
Das Stift Fulda kauft das Dorf Oberelsbach ("obern Elspe") für etwa 430 Pfund zurück.