Nach dem Aussterben der Grafen von Rieneck im Jahr 1559 werden die Reste ihrer Grafschaft zwischen den Grafen von Hanau und dem Kurfürstentum Mainz aufgeteilt. In diesem Zuge fällt auch Frammersbach an Mainz. Die Zentvogtei Frammersbach gehört bis 1803 zum Kurfürstentum Mainz. In dieser Zeit wird sie auch als "churmainzische Amtsvogtei" bezeichnet. Die Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Mainz spiegelt sich auch im Mainzer Rad im Wappen des Marktes Frammersbach wider.
Die Wertheimer Hälfte der Zent fällt ans Hochstift Würzburg zurück, die andere Hälfte an die Grafen von Castell-Remlingen.
Der Bamberger Bischof Georg IV. Fuchs (von Rügheim) verkauft und verschreibt Fritz von Wiesenthau zu Reckendorff Schloss, Markt und Amt Wachenroth mit Zugehörungen in Wiederverkaufsweise.
Nach dem Tod des letzten Rieneckers geht das Amt mit all seinen Zugehörungen, zu denen auch Eschau gehörte, an die Herrschaft Erbach als freies Allodialgut, zur Entschädigung für die schweren Verluste, die Erbach in der bayerischen Fehde im Jahr 1504 im Dienste der Pfalz erlitten hat, über.
Die Herren Wilhelm Lesch von und zu Hilckershausen und Hanns Christoff Lesch von Hilckershausen zu Singenbach verkaufen das Dorf Kinding mit seinem Halsgericht und allen verbundenen Rechten samt weiteren Gütern an den Eichstätter Bischof Martin (von Schaumberg).
Das Braurecht, eigentlich ein städtisches Recht, ist urkundlich nachweisbar.
Kaiser Ferdinand I. (HRR) belehnt den Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach mit einigen böhmischen Besitzungen, darunter auch das Dorf Zell.
Drei Brüder Furtenbach erwerben von den Muffeln v. Ermreuth den zweiten Halbteil an Eschenau für 7600 fl., womit die Ermreuther aus Eschenau verschwinden.
Christoff Haller von Hallerstein verkauft seine Kronlehen, darunter Sparneck, an den Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg-Kulmbach.
Wann Zell das Marktrecht erhält ist nicht gesichert. Bei der Erwerbung durch die Hohenzollern 1563 scheint der Ort das Marktrecht noch nicht besessen zu haben.