Das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth übt im Schultheißenamt Marktbergel die ungeteilte Fraiß über Binzwangen, Cadolzhofen, Hohenau, Oberhegenau, Stettberg und Unterhegenau aus.
Kinding erhält durch den letzten Eichstätter Fürstbischof Joseph Graf (von Stubenberg) das Marktrecht.
Oberkotzau wird unter Christian Wilhelm II. Freiherr von Kotzau und seinem Vetter Georg Albrecht August Freiherr von Kotzau aufgeteilt.
Laut der Gemeinderechnung verteilen sich die Ipsheimer Anwesen auf die Herrschaften Hoheneck (= brandenburgisch-bayreuthisch) mit 13 bäuerlichen und 14 häckerlichen, acht pfarrlehnbare bäuerliche Anwesen, 17 Mayische Anwesen, 11 bäuerliche und fünf häckerliche hoheneckisch-seckendorffsche Anwesen, vier bäuerliche und 13 häckerliche Anwesen des Vogteiamtes Birkenfeld, vier bäuerliche und ein häckerliches Anwesen der Reichstadt Rothenburg, ein dem Kastenamt Kühlsheim lehnbares Anwesen und ein Pfarrlehen von Diespeck. Insgesamt gibt es also 92 Anwesen.
Dem Zapfendorfer Vogt sind sogenannte steuerbare Untertanen in den Orten Zapfendorf, Unterleiterbach, Reuth, Roth, Peusenhof, Sassendorf, Oberküps, Oberbrunn, Lauf, Freudeneck und Ebensfeld unterstellt, insgesamt 261 Haushalte.
Das Hochstift Würzburg gesteht Schweinberg noch einen weiteren Viehmarkt zu.
Wilhermsdorf kommt unter königlich preußische Herrschaft.
Die über vierhundertjährige Herrschaft der Herren von Geuder endet. Durch den preußischen Minister Hardenberg werden der freien reichslehenbaren Hofmark ihre althergebrachten Rechte entzogen, der Ort okkupiert und unter preußische Verwaltung gestellt.
Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.