Ludwigschorgast ist Sitz eines Halsgerichts und ist dem Bamberger Zentamt Marktschorgast zugeordnet. Die grundherrliche Verwaltung unterliegt dem Kastenamt in Stadtsteinach. Es gibt eine katholische Pfarrei (Landkapitel Stadtsteinach, Diözese Bamberg) so wie ein Wirtshaus mit Braurecht und eine Schule.
Kinding erhält durch den letzten Eichstätter Fürstbischof Joseph Graf (von Stubenberg) das Marktrecht.
Oberkotzau wird unter Christian Wilhelm II. Freiherr von Kotzau und seinem Vetter Georg Albrecht August Freiherr von Kotzau aufgeteilt.
Laut der Gemeinderechnung verteilen sich die Ipsheimer Anwesen auf die Herrschaften Hoheneck (= brandenburgisch-bayreuthisch) mit 13 bäuerlichen und 14 häckerlichen, acht pfarrlehnbare bäuerliche Anwesen, 17 Mayische Anwesen, 11 bäuerliche und fünf häckerliche hoheneckisch-seckendorffsche Anwesen, vier bäuerliche und 13 häckerliche Anwesen des Vogteiamtes Birkenfeld, vier bäuerliche und ein häckerliches Anwesen der Reichstadt Rothenburg, ein dem Kastenamt Kühlsheim lehnbares Anwesen und ein Pfarrlehen von Diespeck. Insgesamt gibt es also 92 Anwesen.
Dem Zapfendorfer Vogt sind sogenannte steuerbare Untertanen in den Orten Zapfendorf, Unterleiterbach, Reuth, Roth, Peusenhof, Sassendorf, Oberküps, Oberbrunn, Lauf, Freudeneck und Ebensfeld unterstellt, insgesamt 261 Haushalte.
Das Hochstift Würzburg gesteht Schweinberg noch einen weiteren Viehmarkt zu.
Der Bamberger Bischof Christoph Franz (von Buseck) verleiht Marktschorgast das Recht, jeden zweiten Mittwoch Viehmärkte abzuhalten.
Wilhermsdorf kommt unter königlich preußische Herrschaft.
Der Gesuch der Wöhrder Bürger, "seit alters bestehende Jahrmärkte" zu gestatten, wird genehmigt, und es werden drei Jahrmärkte eingerichtet, die jeweils auf drei Tage beschränkt sind. Im Jahr 1798 werden die Märkte aufgrund von gleichzeitig stattfindenden Kirchweihen in der Umgebung auf den zweiten Pfingsttag, den Sonntag vor Bartholomäus und den Sonntag vor Weihnachten verlegt. Die Jahrmärkte werden rege besucht und tragen sehr zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bei.
Der Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an Brandenburg beinhaltet auch den Hochgerichtsbezirk um Obernzenn an Brandenburg.