König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) bestätigt den Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen alle Brief- und Handfesten. Aufkirchen verbleibt in öttingischer Pfandschaft.
Die Huslode haben bischöfliche Burglehen in Markt Bibart inne.
Fürstbischof Wolfram Wolfskeel (von Grumbach) verleiht die halbe Retzbacher Zent an einen Wipert Horand, weil Konrad Zentgraf von Retzstadt darauf verzichtet. Wenig später verleiht der Fürstbischof die immer noch halbierte Retzbacher Zent wieder an ein Mitglied der Retzstadter Zentgrafenfamilie, an einen "Gerungus Centgrafius".
Die Burg und das Dorf Rothenkirchen sind als bambergisches Burghutlehen im Besitz Ulrichs von Haßlach. Ulrich teilt den Besitz unter seinen vier Söhnen auf.
Die sich in Ludwigschorgast befindliche Burg ist im älteren Bamberger Bischofsurbar als bischöflich eingetragen.
Gößweinstein ist wieder fürstbischöflich-bambergisch.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) gibt den Bürgern von Aufkirchen das Privileg, dass sie nicht mehr als 80 Pfund Heller zur gewöhnlichen Steuer abgeben sollen.
Im Bischofsurbar A heißt es, dass das Dorf "Steinpach" zu Bamberg gehört und ein Konrad Feulner dort sechs halbe Höfe, einen Fronhof und eine Mühle hat. Diese Nennung ist zugleich das erste urkundliche Auftreten Stammbachs.
Weiltingen ist im Besitz der Grafen von Öttingen, die damals Gaugrafen im Ries sind.
Die beiden Brüder Eberhard und Ulrich von Bindlach ("Pintloch") erhalten auf Bitten des Johannes von Sparneck von König Ludwig IV. dem Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) ein Drittel der Stadt Münchberg mit Sparneck, Zell, Mechlenreuth, Schweinsbach, Gottersdorf, Wulmersreuth, Bug, Ahornberg, Weißlenreuth und den Waldstein, einschließlich der zugehörigen Rechte.