Die Zollern kaufen Ipsheim den Seckendorffern ab.
Das Halsgericht Ludwigschorgast wird erstmalig erwähnt: Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) verpfändet "Veste, Ampt und Gericht Ludwigschorgast" auf Lebenszeit dem Pfarrer Johannes in Kulmbach.
Der Eichstätter Bischof Raban beweist vor dem Landgericht zu Hirschberg, dass ihm die Veste Kipfenberg und alle dazugehörigen Besitzungen sowie Rechte gehören.
Eine Urkunde des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) bestätigt Marktschorgast seine Marktrechte und Privilegien.
Burggraf Friedrich V. zu Nürnberg sichert seinen Untertanen in den Ämtern Colmberg und Leutershausen zu, ihnen nach dieser letzten Verpfändung in Zukunft keine weiteren Steuern mehr aufzuerlegen.
Ritter Stephan von Wolfstein verkauft seinen Halbteil an Eschenau an Niklas I. Muffel. König Wenzel IV. bestätigt diesen Kauf als Lehensherr am 14. Oktober des gleichen Jahres. Damit ist die Herrschaft der Weigel (die der Wolfstein bereits seit 1379) in Eschenau beendet. Niklas I. wiederum übernimmt den Anteil nicht selbst, sondern überlässt ihn seinem Bruder Paul I. Muffel.
Der Sohn des Hans Ulrich von Altheim (wohl Donau-Altheim unweit Dillingen) wird vom Bischof von Eichstätt mit dem Meierhof in Heidenheim belehnt.
Burggraf Friedrich V. zu Nürnberg bestimmt für den Fall der Teilung seines Landes durch seine Söhne Johann III. und Friedrich VI., dass unter anderem Leutershausen und Colmberg an den Letzteren fallen sollen.
Martin I. Haller erwirbt von seiner Schwiegermutter Kunigunde Weigel den ersten Halbteil an Eschenau.
In dieser Zeit wurde Wirsberg die Marktgerechtigkeit verliehen. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt.