Auerbach wird von der Kurpfalz zurückerobert und gehört in der Folgezeit ab 1410 zum Teilherzogtum Neumarkt-Neunburg, ab 1499 zum Fürstentum der Oberen Pfalz (in Bayern), mit dem Auerbach später im Kurfürstentum Bayern aufgeht.
König Wenzel IV. belehnt die Witwe Barbara des 1392 verstorbenen Niklas I. Muffel mit dem zweiten Halbteil und der halben Veste Eschenau.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Die Hälfte von Ermreuth geht von den Herren von Egloffstein an Barbara Muffel, Ehefrau des Eschenauer Gutsherrn und Nürnberger Patriziers Niklas I. Muffel über. Die andere Hälfte geht an den Nürnberger Lorenz Pirckheimer und von diesem an dessen Schwager Peter von Watt über.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Der Würzburger Fürstbischof überträgt den Herren von Lichtenstein einige Lehen in Gemünda. Sie lassen ein Gotteshaus mit dem Namen St. Bartholomäus im Ort erbauen.
König Ruprecht III. verleiht Stefan von Absberg Halsgericht und Freiung zu Absberg.
Fürstbischof Johann I. (von Egloffstein) versetzt wegen Schulden nach dem verheerenden Städtekrieg 1401 unter anderem den Ort Retzbach.
Die Grafen von Wertheim haben die Zentgerichtsbarkeit und das Schloss Remlingen ist der Gerichtssitz für alle zur Zent Remlingen gehörenden Ortschaften.