Wolfgang Friedrich, Domherr, und Johannes, beide Grafen zu Öttingen, verpfänden ihren ererbten Teil der Grafschaft - darunter auch Aufkirchen - an die Markgrafen Friedrich und Siegesmund.
Kaspar Siegelsdorfer ist öttingischer Pfleger in Aufkirchen.
Hieronymus Haller überlässt seinem Bruder Martin III. Haller ein Viertel Anteil seines ersten Halbteils an Eschenau.
Anlässlich der Visitation in diesem Jahr, die der Eichstätter Bischof zur Abstellung von Missständen angeordnet hat, wird über die Kirche St. Maria in Berolzheim gesagt, dass das Präsentationsrecht bei dem Markgrafen von Brandenburg liegt, die Pfarrei mit dem Vikar Sartoris besetzt ist, die Kirchenpfleger die Schlüssel zum Kirchgeld haben und dieses 20 Gulden umfasst.
Burgebrach erhält neben einer Marktverfassung auch einen Rat und einen Bürgermeister.
Heroldsberg erhält eine Gerichtsordnung. Die Fraisch (hohe Gerichtsbarkeit) wird von den Herren von Geuder ausgeübt.
Graf Schwarzenberg erwirbt den Großteil der Lehen und Rechte in Geiselwind, die er damals aus dem Erwerb von 1429 nur zum Teil hatte. Annett Haberlah-Pohl nennt in ihrem Beitrag zu Geiselwind das Jahr 1426, in dem das Dorf in den Besitz der Herren zu Schwarzenberg übergeht. Geiselwind ist Sitz eines schwarzenbergischen Amtes.
Der letzte Weiltinger Seckendorff vermacht Schloss und Gut Weiltingen zu drei gleichen Teilen seinen Töchtern. Eine ist mit einem Herrn von Künsberg, eine zweite mit einem Herrn von Seinsheim und die dritte mit einem Herrn von Leonrod verheiratet. Die Herren von Leonrod und die Herren von Künsberg kaufen sodann den Teil der Seinsheimer und teilen ihn unter sich auf. Es teilen sich nun also drei Familien den Besitz: Die Herren von Künsberg, von Leonrod und von Wolmershausen.
Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg belegt den Pfarrer von Oberhöchstädt und die Frühmesser von Reinhardshofen und Dachsbach mit einer Türkensteuer. Die Priester berufen sich jedoch auf ein päpstliches Mandat, nach dem sie nur durch die Bischöfe besteuert werden dürfen. Der Streit endet erst 1482 mit einer Niederlage des Landesherrn.
Hiltprant III. von Thüngen, der vermutlich 1492 verstirbt, verpfändete seine Hälfte von Büchold an Konrad von Hutten. Die betreffende Urkunde ist nicht überliefert.