Georg von Guttenberg pfändet für 1600 Gulden die Ämter Kupferberg, Marktleugast und Marktschorgast.
Die Herrschaft Wellheim ist seit Beginn des 15. Jahrhunderts im Besitz der Markgrafen von Ansbach und wird von diesen nacheinander an die Herren von Helfenstein und die Grafen von Öttingen-Baldern verliehen. Letztere geben 1681 die Herrschaft gegen eine Abfindung auf.
Die Ganerben vom Rothenberg treffen sich einmal jährlich zu einem Konvent in Schnaittach oder auf dem Rothenberg, um die gemeinsamen Angelegenheiten zu besprechen. Die eigentliche Gewalt liegt bei dem von den Ganerben eingesetzten Burggrafen.
Auerbach wird von der Kurpfalz zurückerobert und gehört in der Folgezeit ab 1410 zum Teilherzogtum Neumarkt-Neunburg, ab 1499 zum Fürstentum der Oberen Pfalz (in Bayern), mit dem Auerbach später im Kurfürstentum Bayern aufgeht.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
König Wenzel IV. belehnt die Witwe Barbara des 1392 verstorbenen Niklas I. Muffel mit dem zweiten Halbteil und der halben Veste Eschenau.
Nach und nach wächst die Dorfgemeinschaft durch Hereinnahme neuer Besitzer zu einer festen, geschlossenen Erbgemeinschaft zusammen. Diese ist entschlossen, auf ungeteiltem Erbe zusammenzuleben und den gemeinsamen Besitz zu schützen und zu verteidigen. Die Ganerbenschaft Trappstadt bleibt bis zum Zerfall des Alten Reiches bestehen.
Die Hälfte von Ermreuth geht von den Herren von Egloffstein an Barbara Muffel, Ehefrau des Eschenauer Gutsherrn und Nürnberger Patriziers Niklas I. Muffel über. Die andere Hälfte geht an den Nürnberger Lorenz Pirckheimer und von diesem an dessen Schwager Peter von Watt über.
Die Zollern überschreiben im Mai des Jahres 1400 die Veste und das Amt Dachsbach als Leibgeding an Ulrich Haller den Jungen, Cunz den Heiden und Beatrix, der Gattin des Wyrich von Treutlingen, für insgesamt 5000 Gulden.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.