Roßtal teilt sich grundherrschaftlich in fünf Gruppen auf. Die 53 Anwesen gliedern sich in: 28 markgräfliche Anwesen, zehn zur Kirche gehörige Anwesen, acht zum Burggut gehörige Anwesen, fünf nürnbergische Anwesen und zwei leonrodische Reichslehen.
Bischof Rudolf II. (von Scherenberg) von Würzburg löst eine Pfandschaft wieder ein, die Schloss und Amt Trimberg beinhaltet sowie unter anderem das ganze Dorf Euerdorf.
Das Dorfgericht in Maßbach steht unter der Leitung der Herren von Maßbach als Lehensleute der Grafen von Henneberg und setzt sich aus den beiden Dorfschultheißen und zwölf Schöffen zusammen.
Die Herren von Büchold, Konrad von Hutten einerseits sowie die Brüder Philipp I., Balthasar III. und Siegmund II. von Thüngen andererseits, schließen einen Burgfrieden im Umfeld des Schlosses und Dorfes Büchold und der unmittelbaren Umgebung ("so weit man mit einer guten Armbrust schießen kann"). Da sich die Parteien verpflichten, eine Besatzung, Feuerwaffen, Pulver und Blei vorrätig zu halten, kann davon ausgegangen werden, dass das Schloss noch als Wehrbau angesehen wird.
Letz von Redwitz trägt Teile von Küps dem Markgraftum Ansbach zu Lehen auf.
Auf Bitten des Rates erhält Burgebrach vom Bamberger Bischof Philipp (von Henneberg) ein eigenes Siegel.
Im Rahmen eines Erbteilungsvertrages fällt zum einen Burgsinn jeweils zur Hälfte an die Brüder Philipp I. und Siegmund II. von Thüngen. Zum anderen wird die noch nicht verpfändete Hälfte Bücholds an Balthasar III. von Thüngen übertragen. Ihr wird ein Wert von 6000 Gulden zugemessen, während die andere Hälfte um nur 4230 Gulden an Konrad von Hutten verpfändet war.
Hermann Kißling tritt als Renovator der Aschbacher Kirche in Erscheinung. Er hat die Witwe des Heinz von Tünfeld geheiratet und ist neuer Herrscher über Aschbach.
Aufkirchen wird von Öttingen wieder eingelöst.
Die Lidwach zu Titting erstreiten sich durch schiedsrichterliches Urteil die Kompetenzen der niederen Gerichtsbarkeit.