Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Die (Pfeile) von Aulenbach sind kurmainzische Amtmänner in Mönchberg.
Das Patronatsrecht steht dem Domkapitel zu Würzburg zu, die geistliche Jurisdiktion dem Bischof von Würzburg.
Das Halsgericht Ludwigschorgast wird erstmalig erwähnt: Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) verpfändet "Veste, Ampt und Gericht Ludwigschorgast" auf Lebenszeit dem Pfarrer Johannes in Kulmbach.
Das Halsgericht in Ludwigschorgast wird erstmals erwähnt.
Durch ein Privileg wird ein Ausschuss in Wöhrd eingesetzt. Der damals von Nürnberg abhängige Schultheiß wählt im Dorf zwölf ehrbare Männer, die schwören müssen, dass sie dem Burggrafen und seinen Nachfolgern treu sein wollen. Ihre Aufgaben sind, Ansässigmachungen und Wegzug zu überwachen und zwei Schlichter für "Auflauf, Krieg oder Zweiung" zu wählen, die später die Gemeindemeister werden sollten.
In Auerbach übernimmt der sogenannte "Hauptmann in Baiern", Borziwoi von Swinare, das Amt Auerbach. Borziwoi wirkt jahrelang als die rechte Hand König Wenzels IV. im Reich.
Gaimersheim gehört zu den bevorzugten Schrannenplätzen des kaiserlichen Landgerichts Hirschberg. Es ist zu vermuten, dass schon vor 1388, vor dem Aussterben der Grafen von Hirschberg, dort Hochgericht gehalten wurde.
Aufgrund eines Tauschvertrags mit dem Hochstift Würzburg geht Burgebrach (Dorf, Zent, Gericht und alle Zugehörungen) endgültig in den Besitz des Hochstifts Bamberg über.
Zapfendorf ist ein Ganerbendorf. Das bedeutet, dass es verschiedenen Herren untertan ist. Der nördlich des Baches gelegene Teil gehört der Bamberger Domscholastei, der Ortsteil südlich des Baches untersteht dem Landesfürsten, dem Bischof von Bamberg, direkt. Im nördlichen Ortsgebiet regiert der Schultheiß, im südlichen der Bürgermeister.