Das mainzische Gericht in Kirchzell zieht die Gerichte der umliegenden amorbachischen Orte an sich und trägt so zur Verwaltungsintensivierung des Erzstifts bei.
Lichtenau ist Sitz eines Hochgerichts der Reichsstadt Nürnberg.
Die Gerichtsstätte der Zent Marktbergel ist der Marktplatz vor dem Rathaus. Der Galgen befindet sich oberhalb des Marktplatzes an der Frankenstraße und der Marktbergeler Steige.
Neben dem Zent- und dem Hochgericht gibt es in Frammersbach noch das Dorf- und das Forstgericht. Alle diese Gerichtsformen werden vom Oberschultheißen, den zwölf Schöffen und dem Gerichtsschreiber betreut.
Der Ort Gößweinstein wird im Amtsgebrauch auch "der Pergk Goßmannstein", "Am Berg", "der Berg G.", "der ganze Freyberg G." und "Gößweinstein im Berg" genannt.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Der Keller in Euerdorf hält dort ein Dorfgericht ab, das auch Schmach, Schulden und Feldschäden des Amtes Trimberg verhandelt.
Dem Markt Arnsberg steht nur ein Bürgermeister vor, der von zwei sogenannten Gmeinern, auch Vierer genannt, unterstützt wird. Weiterhin stehen ihm bei der Verwaltung der Gemeinde die Heiligenpfleger und die Setzer, die den Wein- und Bierpreis bestimmen, zur Seite.
Reichen die Einnahmen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht aus, führen die beiden Bürgermeister eine "gemeine Anlegung" durch, d.h. sie legen den ungedeckten Gemeindebedarf auf die Bürger nach Maßgabe ihres Vermögens um.
Laut Lipowsky soll Graf Friedrich Ernst von Öttingen und Öttingen-Spielberg dem Ort Dürrwangen ein Wappen gegeben haben, welches einen gevierten Schild trug. Im ersten Viertel sind in Silber drei schwarze linke Spitzen abgebildet, im zweiten und dritten Viertel ist in Blau ein silberner Fadenschragen abgebildet und im vierten Viertel sind in Silber drei schwarze gerade Spitzen und über dem Schild eine Blätterkrone abgebildet. Allerdings sei die Farbgebung laut Mangel nicht korrekt und seiner Meinung nach habe Graf Friedrich Ernst von Öttingen nie existiert.