Das mainzische Gericht in Kirchzell zieht die Gerichte der umliegenden amorbachischen Orte an sich und trägt so zur Verwaltungsintensivierung des Erzstifts bei.
Lichtenau ist Sitz eines Hochgerichts der Reichsstadt Nürnberg.
Die Gerichtsstätte der Zent Marktbergel ist der Marktplatz vor dem Rathaus. Der Galgen befindet sich oberhalb des Marktplatzes an der Frankenstraße und der Marktbergeler Steige.
Neben dem Zent- und dem Hochgericht gibt es in Frammersbach noch das Dorf- und das Forstgericht. Alle diese Gerichtsformen werden vom Oberschultheißen, den zwölf Schöffen und dem Gerichtsschreiber betreut.
Die Vogteiherren Ritter Fuchs von Bimbach setzen ihre Untervögte und Schultheißen in Burgpreppach ein. Sie bestellen die Gemeindeämter Siebener, Büttel, Flurer, Pfleg- und Vormundschaften.
Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
An der Spitze der Gemeinde Wiesentheid stehen zwei Bürgermeister. Laut der Dorfordnung von 1593 dauert ihre Amtszeit zwei Jahre.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
Reichen die Einnahmen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nicht aus, führen die beiden Bürgermeister eine "gemeine Anlegung" durch, d.h. sie legen den ungedeckten Gemeindebedarf auf die Bürger nach Maßgabe ihres Vermögens um.
Der letzte männliche Schenk von Töging, Mathias, stirbt im Jahr 1521. Der stark verschuldete Edelsitz fällt an den Schwiegersohn Eberhard von Ödenberg. Seine Nachkommen verkaufen im Jahr 1584 den Besitz an Bischof Martin (von Schaumburg). Dieser setzt adelige Pfleger ein.