Dollnstein, Mörnsheim, Nassenfels, Kipfenberg und Arnsberg sind jeweils Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt.
Die Vogteiherren Ritter Fuchs von Bimbach setzen ihre Untervögte und Schultheißen in Burgpreppach ein. Sie bestellen die Gemeindeämter Siebener, Büttel, Flurer, Pfleg- und Vormundschaften.
In Retzbach wohnen ungefähr 50 Lutheraner, im Rat sitzen vier davon.
Der letzte männliche Schenk von Töging, Mathias, stirbt im Jahr 1521. Der stark verschuldete Edelsitz fällt an den Schwiegersohn Eberhard von Ödenberg. Seine Nachkommen verkaufen im Jahr 1584 den Besitz an Bischof Martin (von Schaumburg). Dieser setzt adelige Pfleger ein.
Einersheim gehört zum Sprengel der Zent Hellmitzheim.
An der Spitze der Gemeinde Wiesentheid stehen zwei Bürgermeister. Laut der Dorfordnung von 1593 dauert ihre Amtszeit zwei Jahre.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
In Heidenheim gibt es - neben dem Gericht des Abtes - auch ein "Bürgerliches Gericht", das dem Markgrafen untersteht. Daneben gibt es noch ein für niedergerichtliche Belange zuständiges Ehaft- oder Ruggericht (in Heidenheim Baugeding genannt).
Es besteht eine von Weikersheim getrennte Zent Hollenbach.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Sprengel der Zent Fladungen.