Vom Fürstbischof von Bamberg wird für seine und der Domscholastei untergebenen Untertanen zu Zapfendorf eine Dorf- und Gemeindeordnung erlassen.
In Nordheim v. d. Rhön wird ein Rathaus gebaut.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg stellt das Erzbistum Mainz das alte Zentgericht in Mönchberg wieder her. Es tagt erstmals im Jahr 1672 wieder.
Ein Schultheiß und ein Bürgermeister im Sechserbuch werden genannt.
Die Nutzung des Hartwalds nordwestlich von Mörnsheim wird durch die "Hartordnung" geregelt, die jeweils 1682 und 1737 erlassen wird. Der Ort bewirtschaftet den Wald mit den Gemeinden Mühlheim, Solnhofen und Langenaltheim. Die Herrschaften, die aufgrund der gemeinschaftlichen Bewirtschaftung aufeinander treffen, sind das Hochstift Eichstätt, das Fürstentum Brandenburg-Ansbach und die Grafschaft Pappenheim. Nach Streitigkeiten zwischen den Parteien soll der Wald 1788 aufgeteilt werden. Eine Einigung wird erst 1806 erzielt.
In der Gemeinderechnung aus diesem Jahr wird Michael Bischof als Bürgermeister in Burgwindheim angegeben.
Jacob Eberhard Häberlein ist Hofrat in Aufkirchen.
Zapfendorf wird Sitz eines Amtsvogtes. Die Zuständigkeit des Zapfendorfer Vogtes umfasst im Jahr 1793 neben seinem Amtssitz noch Roth, Oberoberndorf und Unterleiterbach, insgesamt 73 Haushalte. Da bei Bedarf an das Kastenamt sowie an das Vogteiamt Ämter ohne eigene Verwaltungsstruktur angegliedert werden, fungiert der Zapfendorfer Vogt als Leiter einer Forst- und einer Zollstelle.
In Lenkersheim existiert ein Gerichtsbuch.
Der Markgraf von Brandenburg kauft das Uehlfelder Schloss nach jahrelanger Verhandlung zurück und macht eine Verwaltung daraus.