Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Dem Markt Arnsberg steht nur ein Bürgermeister vor, der von zwei sogenannten Gmeinern, auch Vierer genannt, unterstützt wird. Weiterhin stehen ihm bei der Verwaltung der Gemeinde die Heiligenpfleger und die Setzer, die den Wein- und Bierpreis bestimmen, zur Seite.
Der letzte männliche Schenk von Töging, Mathias, stirbt im Jahr 1521. Der stark verschuldete Edelsitz fällt an den Schwiegersohn Eberhard von Ödenberg. Seine Nachkommen verkaufen im Jahr 1584 den Besitz an Bischof Martin (von Schaumburg). Dieser setzt adelige Pfleger ein.
Das Halsgericht in Dürrwangen besteht aus dem Vogt als Vorsitzenden und zehn bis zwölf Marktbrüdern aus Dürrwangen als Schöffen.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
Laut dem Urbar von 1502 ist Ludwigschorgast ein Markt mit Bürgermeister, Viertelmeister (Gehilfen des Bürgermeisters) und einem Rat von 12 Mitgliedern (diese sind zugleich Gerichtsschöpfen oder Schöffen).
Sixt Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Leonhard Steimann ist öttingischer Amtmann in Aufkirchen.
Sebastian von Wirsberg ist Amtmann zu Wirsberg.
In Frammersbach gibt es neben den Gerichtspersonen (Oberschultheiß, zwölf Schöffen und Gerichtsschreiber) noch weitere Ämter. Darunter befinden sich Bürgermeister, Dorfmeister, Bruderschaftsmeister, kurmainzischer Bannwirt, Beedsetzer, Lehrer, Hebammen, Barbiere, Hirten sowie Flur- und Nachtwächter. Die Wahlen dieser Personen werden in diesem Jahr durch Graf Reinhard zu Rieneck geregelt. Sie sollen jedes Jahr an Petri Stuhlfeier (22.2.) durch acht Wahlmänner mit den Dorfmeistern, Schöffen und anderen gewählt und vereidigt werden.